Anonym
Beste Antwort
Anspruch nicht, aber wenn du selbständig bist kannst du dir doch die Zeit einteilen und Urlaub machen wann du willst.
Außerdem wer soll dir denn Urlaub geben? Du doch selber, oder?
Gruß
Franky
crymeo
kommt darauf an ob du dir diesen urlaub auch leisten kannst.
wenn deine einnahmen im urlaub weiterflieÃen kannst du das ganze jahr urlaub machen, aber ehrlich, wem auÃer mir passiert das schon. ne spass bei seite
wenn du selbständig bist, bist du eigenverantwortlich über deine einnahmen im normalfall musst du um geld verdienen zu können deine arbeitszeit gegen geld eintauschen und wenn du im urlaub bist tauschst du bekanntlicherweise ja keine zeit gegen geld.
sondern eher andersrum!
konnte ich dir deine frage ohne weiter fragen beantworten??
grus der cry
Onkel Bräsíg
SELBSTVERSTÃNDLICH! Aber wie so oft weichen Wunsch und Wirklichkeit besonders hier so meilenweit voneinander ab, dass Dir davon schwindelig werden müsste!
ramsjoen
Die Frage ist in sich ein Widerspruch.
Als Selbstständiger hast Du gar keine Ansprüche, sieht man von den vertraglich vereinbarten mit dem Auftraggeber ab. Bei meinen Projektverträgen wird Urlaub i.d.R. dadurch geregelt, dass z.B. in einem 1-Jahres-Vertrag drin steht, dass im Vertragszeitraum ca. 220 Tage angefordert werden. Das kommt dann auf ca. 6-7 Wochen nicht-arbeiten raus, was aber nicht gleichbedeutend mit Urlaub sein muss. Alles andere ist dann eine Frage der Koordination mit Projektplanung und Auftraggeber.
Wenn sowas wie eine Genehmigung von Urlaub oder ein Urlaubsanspruch vertraglich geregelt werden, kann das zu einem Schuss ins Knie führen, denn dann dürfte schon Scheinselbstständigkeit gegeben sein.
Franz
Ja, und zwar soviel wie du willst. Ausserdem kannst du dir dann auch jede Menge Urlaubsgeld auszahlen.