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Habe ich Urlaubs Anspruch als Selbständiger?

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Anspruch nicht, aber wenn du selbständig bist kannst du dir doch die Zeit einteilen und Urlaub machen wann du willst.

    Außerdem wer soll dir denn Urlaub geben? Du doch selber, oder?

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag mal deinen Chef! *g*

  • vor 1 Jahrzehnt

    kommt darauf an ob du dir diesen urlaub auch leisten kannst.

    wenn deine einnahmen im urlaub weiterfließen kannst du das ganze jahr urlaub machen, aber ehrlich, wem außer mir passiert das schon. ne spass bei seite

    wenn du selbständig bist, bist du eigenverantwortlich über deine einnahmen im normalfall musst du um geld verdienen zu können deine arbeitszeit gegen geld eintauschen und wenn du im urlaub bist tauschst du bekanntlicherweise ja keine zeit gegen geld.

    sondern eher andersrum!

    konnte ich dir deine frage ohne weiter fragen beantworten??

    grus der cry

  • vor 1 Jahrzehnt

    SELBSTVERSTÄNDLICH! Aber wie so oft weichen Wunsch und Wirklichkeit besonders hier so meilenweit voneinander ab, dass Dir davon schwindelig werden müsste!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage ist in sich ein Widerspruch.

    Als Selbstständiger hast Du gar keine Ansprüche, sieht man von den vertraglich vereinbarten mit dem Auftraggeber ab. Bei meinen Projektverträgen wird Urlaub i.d.R. dadurch geregelt, dass z.B. in einem 1-Jahres-Vertrag drin steht, dass im Vertragszeitraum ca. 220 Tage angefordert werden. Das kommt dann auf ca. 6-7 Wochen nicht-arbeiten raus, was aber nicht gleichbedeutend mit Urlaub sein muss. Alles andere ist dann eine Frage der Koordination mit Projektplanung und Auftraggeber.

    Wenn sowas wie eine Genehmigung von Urlaub oder ein Urlaubsanspruch vertraglich geregelt werden, kann das zu einem Schuss ins Knie führen, denn dann dürfte schon Scheinselbstständigkeit gegeben sein.

  • Franz
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, und zwar soviel wie du willst. Ausserdem kannst du dir dann auch jede Menge Urlaubsgeld auszahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das heißt ja "selbst" und "ständig", also sieht es mit Urlaubsanspruch eher mau aus.

    Du hast selber die Wahl, Umsatz zu machen oder auf der faulen Haut zu liegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meinst du als "freier Mitarbeiter" oder tatsächlich als "Selbständiger"? Da ist ja schon ein Unterschied.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, du kannst bei dir selbst 24 Tage Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz einklagen!

    Such dir nen guten Anwalt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dich eine hindert, schreibe hier.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Selbstständiger arbeitet selbst und ständig, daher der Name.

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