Favorisierte Antwort:Fortbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen: Regelungen für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer
Damit die Steuerlast von Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen nicht zu hoch ist, müssen natürlich auch sie versuchen, durch Betriebskosten die Berechnungsgrundlage zu minimieren. Sie können durchaus unter gewissen Voraussetzungen Fortbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen. Von der klassischen Betriebsausgabe Fortbildungskosten ist in Unternehmen vor allem dann die Rede, wenn der Arbeitgeber hier die Fort- und Weiterbildungen für seine Mitarbeiter bezahlt.
Fortbildungskosten sind in voller Höhe zum Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgabe absetzbar.
Fazit: Betriebsausgaben mindern den Gewinn des Unternehmers, dies führt dazu, dass der Unternehmer eine geringere Einkommensteuerlast zu tragen hat. >Steuern werden hier nicht erstattet!<
Dies und weitere Hinweise im Link https://www.betriebsausgabe.de/fortbildungskosten-absetzen/