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Friseur-Seminar - als Betriebsausgabe absetzbar?

Eine Bekannte, seit Jahren sehr gute und ausgebildete Friseurin, möchte ein 2-Tages-Seminar für Friseure besuchen zur Anwendung diverser Schneidetechniken.

Ihre Chefin (Salonbesitzerin) meinte komischerweise dass Sie dafür kein "Geld verschiessen" will. Daraufhin meinte meine Bekannte dass die Kosten doch abgesetzt werden können, woraufhin die Chefin meinte das lediglich die Steuern erstattet werden da ansonsten jeder ständig auf Seminaren wäre.

Können Berufsbezogene Seminare nicht vom Chef nicht übernommen und komplett (!) als Betriebsausgabe abgesetzt werden, oder liege ich falsch?

Und das jeder dann ständig auf Seminaren wäre, ist auch quatscn, denn es muss ja immer verargumentiert werden, oder

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahr
    Beste Antwort

    Fortbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen: Regelungen für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer

    Damit die Steuerlast von Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen nicht zu hoch ist, müssen natürlich auch sie versuchen, durch Betriebskosten die Berechnungsgrundlage zu minimieren. Sie können durchaus unter gewissen Voraussetzungen Fortbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen. Von der klassischen Betriebsausgabe Fortbildungskosten ist in Unternehmen vor allem dann die Rede, wenn der Arbeitgeber hier die Fort- und Weiterbildungen für seine Mitarbeiter bezahlt.

    Fortbildungskosten sind in voller Höhe zum Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgabe absetzbar.

    Fazit: Betriebsausgaben mindern den Gewinn des Unternehmers, dies führt dazu, dass der Unternehmer eine geringere Einkommensteuerlast zu tragen hat. >Steuern werden hier nicht erstattet!<

    Dies und weitere Hinweise im Link https://www.betriebsausgabe.de/fortbildungskosten-...

  • vor 1 Jahr

    Zuerst einmal informativ zu deinen Rechten als Arbeitnehmer.

    https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/...

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub

    Und zweitens kann der Geschäftsinhaber SELBSTVERSTÄNDLICH eine berufliche Fort/Weiterbildung als Betriebsausgaben abrechnen, plus die Reisekosten, die Unterbingungs- und Verpflegungskosten(je nach Abwesenheitsdauer) und es wird nicht nur die Wegstrecke zur Fortbildungsstätte zur Hälfte, sondern vollständig in Anrechnung gebracht. 

    Das heißt- macht er es richtig, so kommt ihm eine Mitarbeiterfortbildung kostenneutral. 

    Und wäre ich Derjenige, der die Fortbildung unbedingt möchte, leistete ich sie mir - nun gerade! privat, und setzte sie ebenfalls von meiner Steuer ab. Im Anschluss daran wäre ich auf jeder Fortbildung, die mein berufliches Können vorwärts bringt. Und ich wäre auch bald weg von dieser knausrigen Dame, dann allerdings mit einem Gehaltsplus, dass den Aufwand lohnt. 

  • jossip
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Jedem "Arbeitnehmer" ( besser ist die Bezeichnung Arbeitskraftgeber ) steht pro Jahr grundsätzlich ein gewisses Zeitkontingent als Bildungsurlaub zu.

    Ich hoffe, deine Bekannte ist in der Gewerkschaft. Dort wird man sie mir den gesetzlichen Regelungen versorgen, die der Chefin dann schon sagen, was sie zu gewähren  hat und was nicht...

    Weiterbildungsmassnahmen kann die Firma in jedem Falle von der Steuer absetzen.

  • vor 1 Jahr

    JA!

    Was die Chefin meint ist, dass sie zwar die Fortbildung als Betriebsausgaben abziehen kann, aber nur, wenn sie diese auch bezahlt.

    Und das will sie nicht.

    Der einzige Vorteil, den sie davon hat, dass sie dann lediglich die Steuern (anteilige EST-Steuern) erstattet bekommt.

    Deine Bekannte darf diese Fortbildungskosten genau so bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben und bekommt dann auch einen Teil ihrer gezahlten Lohnsteuer wieder.

    Die Chefin hat eben Angst, dass wenn sie einmal anfängt jemanden ein Seminar zu bezahlen, dass dann ständig einer ihrer Angestellten eine bezahlte Fortbildung von ihr fordert.

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  • Fred
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Die Chefin muss überhaupt nicht ihre Angestellten zu solche Seminare lassen.

  • vor 1 Jahr

    Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Fortbildung, unabhängig von Steuerfragen.

    Ist halt alles eine Frage der Firmenkultur.

    Und der Chef hat schließlich immer Recht.

  • Mike
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Ja, das kann sie als Betriebsausgabe steuerlich absetzten.

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