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Alfaromea

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  • Wie viele Mietinteressenten muss ich an einem Termin akzeptieren (ertragen)?

    Hallo!

    Wir haben unsere Wohnung zum 31.Mai 2009 fristgerecht gekündigt.

    Gestern Abend (20:15 Uhr!!!) wurden wir bereits von dem Makler unseres Vermieters angerufen, der die Wohnung bereits im Internet veröffentlicht hat und das zum 1.5.!!! Wir haben in unserem Kündigungsschreiben erwähnt, dass wir Anfang Mai ausziehen werden, da aber der 1. Mai ein Feiertag ist, sprich großer Umzugslärm bestimmt nicht gern gesehen ist, können wir erst am Wochenende bzw. in den Tagen danach umziehen, noch dazu kommt, dass unserer Vormieter der neuen Wohnung weiter weg zieht und seine Frau zudem noch schwanger ist, sie also auch nicht genau sagen können, wann sie definitiv fertig sein werden. Ich habe dem Makler angeboten, dass die neuen Mieter zum 15. Mai einziehen könnten, damit wir mehr Zeit für den Umzug etc. haben.

    Der Makler war sehr aufdringlich und wollte uns schon für Samstag und nächste Woche Termine aufdrängen, die ich aber bestimmt abgelehnt habe, da mir das zu kurzfristig ist. Wir haben uns nun auf einen Termin geeinigt und er wollte in 15-minütigen Abständen ca. 7 Mietinteressenten bestellen. Auch dies habe ich abgelehnt und gesagt, dass mir nur 2-3 Leute recht sind.

    Jetzt sind meine Fragen:

    1) wieviele Leute muss ich an einem Termin akzeptieren bzw. wie viel Zeit muss ich mir frei halten? Ich finde es schon schlimm genug, dass fremde Leute meine Privatsphäre begaffen und mir die Bude verschmutzen und dann gleich 7 an einem Tag? Das wären dann ja auch in 15-minütigen Abständen fast 2 Stunden die ich nach meiner Arbeit opfern muss und nichts machen kann?!

    2) Kann der Vermieter verlängen, dass jede Woche solch ein Termin anzustehen hat?

    3) Was will der Vermieter/Makler tun, wenn ich vor meinem Auszug 2 Wochen in Urlaub (z.B. Ostern) und auch auf Geschäftsreise bin und mein Mann ebenso? Muss ich dann einem Verwandten/Nachbarn den Schlüssel hinterlegen?!

    Es wäre schön, wenn mir hierzu jemand helfen könnte, da ich bei meinem Mieterschutzverein leider keinen zeitnahen Termin erhalte und meine google- Suche leider auch erfolglos war. Am besten wären natürlich Quellenangaben.

    1000 Dank!

    Alfaromea

    5 AntwortenMiete & Wohneigentumvor 1 Jahrzehnt
  • Lärmbelästigung durch nicht angemeldete Gesangsschule/Opernsägerin?

    Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben:

    Wir wohnen seit 2 Jahren in einer Mietwohnung. Wir sind nur 3 Parteien und wir wohnen -natürlich- in der Mitte. Als wir eingezogen sind, wussten wir nicht, dass unter uns eine Opernsägerin wohnt, die zusätzlich noch am Tag mehrere Gesangsschüler (Operngesang) empfängt. Die "Schule" ist nirgends ausgewiesen, also kein Schild oder Hinweis am Haus oder Klingel ect. (auch kein Hinweis im Mietvertrag!) Wir werden sehr belästigt dadurch, da dies auch abends nach Feierabend und auch am Wochenende der Fall ist. Mit ihr reden bringt leider nichts. Können wir sie beim Gewerbeamt od. Ordnungsamt "anschwärzen"? Sie hat das nämlich bestimmt nicht angemeldet... Können wir durch die extreme Belästigung Mietminderung verlangen? Evtl. auch Rückwirkend???

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    5 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • Lärmbelästigung durch nicht angemeldete Gesangsschule (Opernsägerin)?

    Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben:

    Wir wohnen seit 2 Jahren in einer Mietwohnung. Wir sind nur 3 Parteien und wir wohnen -natürlich- in der Mitte. Als wir eingezogen sind, wussten wir nicht, dass unter uns eine Opernsägerin wohnt, die zusätzlich noch am Tag mehrere Gesangsschüler (Operngesang) empfängt. Die "Schule" ist nirgends ausgewiesen, also kein Schild oder Hinweis am Haus oder Klingel ect. (auch kein Hinweis im Mietvertrag!) Wir werden sehr belästigt dadurch, da dies auch abends nach Feierabend und auch am Wochenende der Fall ist. Mit ihr reden bringt leider nichts. Können wir sie beim Gewerbeamt od. Ordnungsamt "anschwärzen"? Sie hat das nämlich bestimmt nicht angemeldet... Können wir durch die extreme Belästigung Mietminderung verlangen? Evtl. auch Rückwirkend???

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    4 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • VWA oder Fernstudium?

    Hallo,

    was findet ihr besser, ein VWA Studium (http://www.vwa-gruppe-bcw.de/projektmanagement.htm... oder ein Fernstudium bei der ILS, z.B. als Internet-Publisher (http://www.ils.de/#internet-publisher_ils.php?kurs...

    Leider bin ich mir nun nicht mehr so sicher... ich habe meine Anmeldung für die VWA schon abgeschickt, somit muss ich mich innerhalb von 2 Wochen entschieden haben, ob ich dort hingehe oder doch das Fernstudium mache.

    Für Projektmanagement-Ökonomin habe ich mich nur entschieden, weil ich denke, dass ein VWA-Abschluss mehr Ansehen hat als eines von einem Fernstudium - und für Projektmanagement, weil es mich am ehesten anspricht. Allerdings bin ich eher der kreativere Typ womit ich wieder beim Publisher wäre z.B.

    Ich habe gehört dass das Studium an der VWA sehr heftig und stressig sein sein soll - nicht unbedingt vom Lernstoff, sondern beim Opfern seiner Freizeit? Ich bin mir unsicher ob ich das wirklich will...?

    3 AntwortenSonstiges - Schule & Bildungvor 1 Jahrzehnt