Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wie viele Mietinteressenten muss ich an einem Termin akzeptieren (ertragen)?

Hallo!

Wir haben unsere Wohnung zum 31.Mai 2009 fristgerecht gekündigt.

Gestern Abend (20:15 Uhr!!!) wurden wir bereits von dem Makler unseres Vermieters angerufen, der die Wohnung bereits im Internet veröffentlicht hat und das zum 1.5.!!! Wir haben in unserem Kündigungsschreiben erwähnt, dass wir Anfang Mai ausziehen werden, da aber der 1. Mai ein Feiertag ist, sprich großer Umzugslärm bestimmt nicht gern gesehen ist, können wir erst am Wochenende bzw. in den Tagen danach umziehen, noch dazu kommt, dass unserer Vormieter der neuen Wohnung weiter weg zieht und seine Frau zudem noch schwanger ist, sie also auch nicht genau sagen können, wann sie definitiv fertig sein werden. Ich habe dem Makler angeboten, dass die neuen Mieter zum 15. Mai einziehen könnten, damit wir mehr Zeit für den Umzug etc. haben.

Der Makler war sehr aufdringlich und wollte uns schon für Samstag und nächste Woche Termine aufdrängen, die ich aber bestimmt abgelehnt habe, da mir das zu kurzfristig ist. Wir haben uns nun auf einen Termin geeinigt und er wollte in 15-minütigen Abständen ca. 7 Mietinteressenten bestellen. Auch dies habe ich abgelehnt und gesagt, dass mir nur 2-3 Leute recht sind.

Jetzt sind meine Fragen:

1) wieviele Leute muss ich an einem Termin akzeptieren bzw. wie viel Zeit muss ich mir frei halten? Ich finde es schon schlimm genug, dass fremde Leute meine Privatsphäre begaffen und mir die Bude verschmutzen und dann gleich 7 an einem Tag? Das wären dann ja auch in 15-minütigen Abständen fast 2 Stunden die ich nach meiner Arbeit opfern muss und nichts machen kann?!

2) Kann der Vermieter verlängen, dass jede Woche solch ein Termin anzustehen hat?

3) Was will der Vermieter/Makler tun, wenn ich vor meinem Auszug 2 Wochen in Urlaub (z.B. Ostern) und auch auf Geschäftsreise bin und mein Mann ebenso? Muss ich dann einem Verwandten/Nachbarn den Schlüssel hinterlegen?!

Es wäre schön, wenn mir hierzu jemand helfen könnte, da ich bei meinem Mieterschutzverein leider keinen zeitnahen Termin erhalte und meine google- Suche leider auch erfolglos war. Am besten wären natürlich Quellenangaben.

1000 Dank!

Alfaromea

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also zunächst mal:

    Du bist bis zum Kündigungsfristende-31.Mai.2009!!!- der Mieter mit ALLEN Rechten und Pflichten.

    Du brauchst bis zu dem Tag KEINEN Schlüssel rauszurücken.

    Das Besuchsrecht des Vermieters, das auch die Wohnungsbesichtigung mit Nachmietern einschließt ist gesetzlich genau geregelt.

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besichtigungsre...

    http://www.123recht.net/article.asp?a=18343&ccheck...

    Und lass die Besucher am Eingang die Schuhe ausziehen. Das ist auch dein Recht!!!

    @horsch: genau lesen wäre gut!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Müssen tust Du doch etwas: Bei rechtzeitiger Anmeldung "einige Tage vorher" musst Du bis max. 2-3 Termine pro Woche zulassen, mit jeweils max. 3-4 Interessenten pro Termin.

    Anders ist es mit dem Räumen der Wohnung: Wenn Du die Wohnung zum 31.5. fristgerecht gekündigt hast, hast Du so lange auch das Nutzungsrecht an der Wohnung. Im Extremfall kannst Du am 31.5. die Übergabe machen und jeder neue Mieter kann am 1.6. anfangen, seine Sachen einzuräumen. Schließlich bezahlst Du auch so lange Miete. Wenn es in Deinem Interesse ist, einen neuen Mieter früher reinzulassen, um etwa noch einen halben Monat Miete zu sparen, ist das Verhandlungssache mit dem neuen Mieter oder eben mit dem Vermieter. Da muss weder der eine, noch der andere, noch Du selbst etwas, was von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht.

    Bei Fragen kann man sich mit sowas an den Mieterverein wenden, eventuell musst Du dort noch Mitglied werden, bevor Du eine ausführliche rechtssichere Antwort bekommst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst dem Vermieter / Makler Gelegenheit geben, dass die Wohnung besichtigt werden kann. Über die Anzahl der Interessenten kann man sich streiten. Nur, wenn sich eine gewisse Intressentenschaft gebildet hat, muss diese in die Wohnung. Ob an einem Termin oder an 20 Terminen. In einem Fall hatten wir 100 Interessenten von denen 98 die Wohnung wollten. Der Mieter war einverstanden, dass immer 3 Interessenten gleichzeitig in der Wohnung waren. Es war nur ein Termin. (danach habe ich keine Zeitungsanzeigen mehr geschaltet) Danach kam nur der neue Mieter noch einmal um auszumessen. Glaube mir, dass ein Makler nicht unnötig oft Besichtigungstermine vereinbart. Es kostet Ihn Zeit und bringt nichts ein. Der erste, der den Anforderungen entspricht, wird dem Vermieter vorgeschlagen.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zustimmung für Sprendlinger! Allerdings ist, wegen des Feiertages dein Auszug spätestens am 2. erfolgen. Bist Du dann nicht draußen, kann der Vermieter Nutzungsentschädigung und Schadensersatz verlangen. Mieterabspreachen untereinander brauchen den Vermieter nicht zu interessieren und haben keine Rechtskraft! Lass anfänglich möglichst viele Interessenten rein! Desto schneller ist die Wohnung weg und Du hast Ruhe!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Müssen tust Du gar nichts, es liegt einzig und allein an Deinem guten Willen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.