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Lärmbelästigung durch nicht angemeldete Gesangsschule/Opernsägerin?

Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben:

Wir wohnen seit 2 Jahren in einer Mietwohnung. Wir sind nur 3 Parteien und wir wohnen -natürlich- in der Mitte. Als wir eingezogen sind, wussten wir nicht, dass unter uns eine Opernsägerin wohnt, die zusätzlich noch am Tag mehrere Gesangsschüler (Operngesang) empfängt. Die "Schule" ist nirgends ausgewiesen, also kein Schild oder Hinweis am Haus oder Klingel ect. (auch kein Hinweis im Mietvertrag!) Wir werden sehr belästigt dadurch, da dies auch abends nach Feierabend und auch am Wochenende der Fall ist. Mit ihr reden bringt leider nichts. Können wir sie beim Gewerbeamt od. Ordnungsamt "anschwärzen"? Sie hat das nämlich bestimmt nicht angemeldet... Können wir durch die extreme Belästigung Mietminderung verlangen? Evtl. auch Rückwirkend???

Vielen Dank für eure Hilfe!

Update:

Hallo nochmal, haben es die letzten 1,5 Jahre wirklich geduldet... allerdings muss man dazu sagen, dass sie ja noch aktive Opernsängerin ist und letztes Jahr viel on Tour war und ihr Bühnenprogramm ruhiger war, somit war auch das Üben ruhiger... Mittlerweile sind die Ohren aber wahrscheinlich auch so empfindlich geworden, es ist einfach nur total nervenraufreibend! Vor allem wenn man nach einem stressigen Arbeitsstag (am besten noch mit Kopfschmerzen) heim kommt und eigentlich nur seine Ruhe haben will!!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    du musst dich sofort an den vermieter wenden.

    schildere die ruhestörung und schreibe ihm, dass du die miete kürzen wirst, wenn sich nicht innerhalb von 10 tagen eine deutliche lärmminderung einstellt.

    die frau darf das nämlich nicht.

    anschwärzen?

    warum?

    du kannst ganz normal deinem vermieter schreiben.

    rückwirkend geht das nicht.

    ich hatte die nummer mal mit einem saxophonlehrer, da biste nach einem monat fix und foxi.

    der hatte bis zu 7 schüler pro tag und haz ausserdem noch selbst geübt.

    hat einen riesenreibach damit gemacht....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gesang gilt wie ein Musikinstrument und ist dementsprechend genehmigungsfrei - sprich im Mietvertrag muss dies nicht ausdrücklich erlaubt sein.

    Gesangsunterricht muss nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Er zählt zu den freien Berufen höherer Art.

    Solange sich also die "Lärmbelästigung" an die bei euch geltende Hausordnung hält könnt ihr nichts dagegen unternehmen.

    Quelle(n): IHK
  • vor 1 Jahrzehnt

    Mietminderung? Nein, Gewerbe oder Ordnungsamt? Keine Chance, wenn der Gesangsterror innerhalb der gesetzlichen Lärmschutzbedingungen stattfindet, wenig.

    Finanzamt ist der Hammer, da geht es der Dame an den Kragen! Wenn Du weißt, die SchülerInnen zahlen bar, ist die Dame erledigt, kann man mit Freundlichkeit und Treppenhaussmaltalk ohne Probleme herausfinden!

    (Gesang ist fast so schlimm wie Klavier!)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ich hierbei nicht verstehe,ist,daß Ihr das 2 Jahre geduldet habt,und Euch jetzt einfällt,daß Ihr gestört werdet.Oder ging es zu Anfang und wurde im Laufe der Zeit immer mehr?Und woher wißt Ihr,daß sie nichts angemeldet hat?Und wie stehen die anderen Hausbewohner dazu?Das sind alles fragen,die man vorher abchecken sollte.

    Wobei Mittel wie Mietminderung durchaus gerechtfertigt sind,allerdings geht da nichts mit rückwirkend.

    Tut Euch am besten mit anderen Hausbewohnern zusammen.Gemeinsam erreicht man immer mehr.

    Hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall in meiner damaligen Wohnung.Nur war da keine Operndiva zugange,dafür eine ungezogene Kläffertöle,die stundenlang ihren Schwachsinn in die Welt hinaus plärren mußte.Die bis dato duckmäuserischen Hausbewohner machten bei meinen Beschwerdeaktionen mit,und ruckzuck war die Schrulle mit ihrem Köter draußen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rückwirkend geht gar nichts - da ihr es 2 Jahre lang stillschweigend gebilligt habt, wird das auch nichts mit der Mietminderung.

    Ein Schild ist auch nicht erforderlich - private Gesangslehrer haben so etwas nur sehr selten.

    Es bleibt der Auszug.

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