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Lärmbelästigung durch nicht angemeldete Gesangsschule (Opernsägerin)?
Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben:
Wir wohnen seit 2 Jahren in einer Mietwohnung. Wir sind nur 3 Parteien und wir wohnen -natürlich- in der Mitte. Als wir eingezogen sind, wussten wir nicht, dass unter uns eine Opernsägerin wohnt, die zusätzlich noch am Tag mehrere Gesangsschüler (Operngesang) empfängt. Die "Schule" ist nirgends ausgewiesen, also kein Schild oder Hinweis am Haus oder Klingel ect. (auch kein Hinweis im Mietvertrag!) Wir werden sehr belästigt dadurch, da dies auch abends nach Feierabend und auch am Wochenende der Fall ist. Mit ihr reden bringt leider nichts. Können wir sie beim Gewerbeamt od. Ordnungsamt "anschwärzen"? Sie hat das nämlich bestimmt nicht angemeldet... Können wir durch die extreme Belästigung Mietminderung verlangen? Evtl. auch Rückwirkend???
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo!
Ich bin Schlagzeuger und habe mich mal erkundigt:
Jeder Musiker darf täglich eine Stunde in seiner Wohnung musizieren, egal ob Schlagzeug, Glockenspiel oder E-Gitarre. Berücksichtigen muss man die Ruhezeiten (i.d.R. Mittags von 13.00-15.00 h und Abends ab 20.00 h).
Permanente Lärmbelästigung muss nicht tolleriert werden und kann nach Fristsetzung mietmindernd wirken (nicht rückwirkend).
Einfach schriftlich fordern, dass die Ruhestörung eingestelllt werde soll.
Oder einfach Gesangsunterricht bei der Dame nehmen ;-)
- [gelöscht]Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du eine konkrete Rechtsfrage hast, dann gehe bitte zum Anwalt. Kostenlose Rechtsberatung ist in einem solchen Forum verboten. AuÃerdem ist es unfair, eine kostenlose Rechtsberatung zu bekommen, während Andere dafür bezahlen. Letztlich bekommst Du hier auch keine rechtssichere Auskunft.
- vor 1 Jahrzehnt
Alfarome,
Na so was. Ihr scheint ja in einer richtigen Bruchbude zu wohnen. Ich kann mir vorstellen, dass auch Radiomusik von unten oder nebenan zu hören ist.
Das beste ist vielleicht akustische Isolierplatten an den Wänden oder FuÃboden zu installieren, von der Art wie sie in Rundfunkstudios benutzt werden.
Mein Beileid. Kutte
- WorkaholikLv 6vor 1 Jahrzehnt
Gesang gilt wie ein Musikinstrument und ist dementsprechend genehmigungsfrei - sprich im Mietvertrag muss dies nicht ausdrücklich erlaubt sein.
Gesangsunterricht muss nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Er zählt zu den freien Berufen höherer Art.
Solange sich also die "Lärmbelästigung" an die bei euch geltende Hausordnung hält könnt ihr nichts dagegen unternehmen.
Quelle(n): IHK