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Von wem will jemand seinen Pflichtanteil holen, wenn es nichts mehr zu holen gibt?

Jemand meinte in seiner Antwort, dass man in Deutschland das Recht auf Pflichtanteil hätte.

Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Denn: Was, wenn der Erblasser (in meinem Fall der Vater) sein Vermögen und Geld noch kurz vor seinem Tod an seine Tochter und Einrichtungen (Kinderkrankenhaus und Kinderheim) vermacht hat?

Will man etwa dann gerichtlich das Geld dem Krankenhaus und dem Heim wegnehmen oder der Tochter, die ihr Haus mit dem Geld des Vaters fertig gebaut hat etwa wegnehmen, damit der verschmähte Sohn seinen Pflichtanteil bekommt?

Der Sohn kann klagen soviel er will, wenn kein Vermögen zum Erben mehr da ist.

Außerdem sind Eltern nicht verpflichtet ihre Kinder zu beerben, wenn sie nicht wollen.

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11 Antworten

Bewertung
  • vor 4 Monaten

    Der Jemand hatte Recht.

    Man kann zwar seinen Ehepartner oder ein Kind, oder mehrere, je nachdem, wie viele es sind, enterben.

    Trotzdem haben sie einen Pflichtteilsanspruch, den sie einklagen können, allerdings nur in Geldwert. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes.

    Das Haus kann zwar nicht der Tochter weggenommen werden, aber sie müsste ihrem Bruder den Pflichtteil auszahlen.

    Es gibt zwar auch begründete Ausschlüsse vom Pflichtteil, aber Homosexualität gehört nicht dazu.

    Selbst bei Schenkungen vor dem Tod gilt eine Spanne von 10 Jahren rückwärts gerechnet.

    Je länger die Schenkung zurückliegt, umso mehr verringert das jährlich den Pflichtanteil.

    https://www.hr-spandau.de/erbrechtsirrtum-nr-4-wer...

    Allerdings gibt es auch bei der Pflichtteilsklage Fristen:

    1.2 Verjährung & Fristen

    Um einen Pflichtteil einklagen zu können, darf dieser noch nicht verjährt sein. Gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist – die in den §§195 und 199 BGB geregelt ist – kann der Pflichtteil innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über   

    den Erbfall,   

    die Enterbung oder   

    einen zu geringen Erbanteil eingeklagt werden.

    Die Frist beginnt dabei am Ende des entsprechenden Jahres. Trat der Erbfall etwa im Dezember 2017 ein und hat der Erbe erst im Februar 2018 von seiner Enterbung erfahren, beginnt die Verjährung des Pflichtteils am 31. Dezember 2018 und endet am 31. Dezember 2021.

    https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtt...

    Bei Geld hört leider meist die Freundschaft oder sogar enge Verwandtschaft auf.

    Unser Rechtsanwalt sagte uns einmal, dass nirgends so viel gelogen wird wie bei Erbschaften und Scheidungen.

  • ?
    Lv 7
    vor 4 Monaten

    Unrechtmäßig verteiltes Vermögen kann selbstverständlich erfolgreich eingeklagt werden.

  • vor 4 Monaten

    Du kannst Nichts immer noch teilen.

    Nur durch Nichts kannst du nicht teilen.

    Dein Pflichtanteil ist dein Anspruch auf das, was am Ende übrig bleibt. Unabhängig davon, ob überhaupt was übrig bleibt.

    Und Verfügungen kann man anfechten. Dann beginnt die Rechnung von neuem.

  • vor 4 Monaten

    Hier ist es ganz gut beschrieben. Vermögen das in den letzten 10 Jahren verschenkt wurde, muss in den Pflichtteil mit eingerechnet werden.

    Der schwule Sohn kann klagen, um seinen Pflichteil doch noch zu erhalten.

    https://www.sparkasse.de/themen/erben-vererben/pfl...

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  • vor 4 Monaten

    Bei zwei verschiedenen Paar Schuhen geht das noch. Wenn Herr/Frau/ Gender/Transe sich wie so oft paar hundert Schuhe und anderes Gelump  angeschafft hatt ,wird das schwierig. ( Autos ,Häuser, Aktien )

    Wenn sie dann noch über gemeinsame Kredite ,mit denen Sie die lieben Kiddis auch belasten, fröhlich vereint waren ...

    dann gut Nacht Marie. Mir nie passiert und lustig ist das auch nicht.

    Kommt aber immer häufiger vor in der Liebe.

  • vor 4 Monaten

    Das Vermögen wird nach der Beerdigung an die Erben verteilt. Das muss, wenn es ein Testament gibt, von einem Anwalt vorgenommen werden.

    Der Schätzwert des Vermögens wird aufgeteilt und eben auch der Pflichtteil für den enterbten Sohn oder Tochter. Man kann seine leiblichen oder adoptierten Kinder nicht ganz leer ausgehen lassen und wenn das doch gemacht wird, dann gibt es eben Ärger.

    Ein Pflichtteil steht dem Nachwuchs wirklich zu.

    Und wenn das Geld verteilt wurde, ohne an diesen Pflichtteil zu denken, dann muss noch einmal neu gerechnet und aufgeteilt werden. 

    Du kannst natürlich  auf dein Erbe verzichten.

    Aber mit einem Anwalt kannst du es auch dann einklagen, wenn das Erbe schon falsch aufgeteilt wurde.

  • vor 4 Monaten

    "Will man etwa dann gerichtlich das Geld dem Krankenhaus und dem Heim wegnehmen oder der Tochter, die ihr Haus mit dem Geld des Vaters fertig gebaut hat etwa wegnehmen, damit der verschmähte Sohn seinen Pflichtanteil bekommt?"

    Ja, genau das wird passieren und ist so auch schon tausende Male geschehen!

  • vor 4 Monaten

    Nach dem Gesetz Gottes, nämlich dem Koran: Das Erbe wird nach den Verantwortlichkeiten von Jungen und Mädchen aufgeteilt (zweimal für den Jungen). Aber für Gaben nach dem Propheten Muhammad (Gebet und Erlösung seien auf ihm): maximal ein Drittel des Erbes.

  • Anonym
    vor 4 Monaten

    Hallo Inanna. Da hat der Antworter Recht. In Deutschland hast du Anspruch auf das Pflichtteil, auch wenn dich der Erblasser enterbt hat. Alle Geschenke, die der verstorbene gemacht hat, können von einem bestimmten Zeitraum (ich glaube 5 Jahre), zurückgeholt werden. In dem Fall, muss das Kinderheim bzw. Spital die Schenkung öffentlich machen und einen Teil des Geldes zurückzahlen. 

  • Anonym
    vor 4 Monaten

    Dann hat man halt Pech gehabt.

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