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Remo
Lv 7
Remo fragte in Politik & VerwaltungMilitär · vor 6 Monaten

Friedrichshain will kein Militär zur Kontaktnachverfolgung. Wie soll man sonst die Staatskontrolle erhöhen?

Update:

JohnDD: Leider wird das im öffentlich-rechtlichen TV berichtet. Also sozusagen DEINE Sendeanstalt.

8 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Das Militaer hat lediglich personelle Unterstuetzung bei der Bearbeitung zur Kontaktnacherfolgung angeboten, weil manches Gesundheitsamt personell an Grenzen stoesst, diese zeitnah zu bearbeiten. Hat mit Staatskontrolle nix am Hut.

    Militaer kann auch bei Strassenkontrollen/Absperrung waehrend einer Pandemie eingesetzt werden, im med. Bereich, etc..

  • Anonym
    vor 6 Monaten

    Friedrichshain/Berlin? Man könnte die Mauer wieder hochziehen, dann sind wir auch viele Politiker los.             

  • vor 6 Monaten

    John DD und wieder nur die Überheblichkeit per se. 

    Dass ein Grundgesetz von einem Notstandsgesetz überlagert wird, weißt du scheinbar nicht, was?

    Und du weißt scheinbar auch nicht, welche Ereignisse eine Regierung dazu ermächtigen, einen Notstand auszurufen. 

    DD, du dünkelhafter Pfau, das Infektionsschutzgesetz ist ein "Notstandsgesetz". Eine Pandemie ist ein Notstand. 

  • Fred
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Das ist auch keine Aufgabe des Militärs.

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  • ?
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Das Militär hat im Zivilleben keine Befugnisse. Weiß eigentlich jeder, der sich im  Grundgesetz statt in Verschwörungstheorien informiert. @Astraea: Nur ein Paranoiker oder rechtsradikaler Propagandist kann auf die Idee kommen, in der jetzigen Situation über Notstandsgesetze zu raunen (oder brüllen, je nachdem ...).

  • Anonym
    vor 6 Monaten

    Friedrichshain / Berlin ? Man könnte die Mauer wieder hochziehen, dann sind wir auch viele Politiker los. 

  • Anonym
    vor 6 Monaten

    Friedrichshain-putin-Immobilien -- versus -- Kreuzberg-Erdoğan-Immobilien. Halal-Lukrativ y legale Einschleusung, Krimi-vermehrung und deren Handlanger in den Parteien. Ach, was!

  • vor 6 Monaten

    Unser Grundgesetz ist "noch" in Kraft. Und kein Notstand wurde ausgerufen. Auch nicht mit einer (fraglichen) Pandemie. Und es ist gut, dass Leute auf die Straße gehen und dafür einstehen, dass das auch so bleibt. Denn leider stimm es, ein Notstandsgesetz könnte das Grundgesetz aushebeln und das wäre echt schlimm. Deshalb nochmals dank an alle, die in Berlin demonstriert haben und auch anderswo in Deutschland. Mein Grundgesetz ist mir so wichtig, dass ich das nicht einfach aufgeben möchte, komme welche Krankheit auch immer über mich. Die Zukunft meiner Kinder ist mehr wert als mein Leben.

    Und jetzt zu deiner Frage. Im Grundgesetz ist verankert, dass in Deutschland das Militär nicht im inneren eingesetzt werden darf.

    Es gibt nur Ausnahmefälle, die hier nicht vorliegen:

    "Betrifft die Verwendung der Bundeswehr im Inneren, wenn kein Verteidigungs- oder Spannungsfall vorliegt. Hier gilt nach Art. 87a Abs. 2 GG ein strenger Verfassungsvorbehalt, nach dem die Streitkräfte außerhalb der Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Innerhalb dieses Falles sind wiederum drei Unterfälle zu unterscheiden. Dazu gehören:Erstens, die Verwendung der Bundeswehr unterhalb der Einsatzschwelle als Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG), zweitens,der Einsatz oberhalb der Einsatz-schwelle zur militärischen Bekämpfung nichtstaatlicher Gegner der freiheitlichen Ordnung (Art.87aAbs. 4 GG) und drittens,ebenfalls oberhalb der Einsatzschwelle die Unterstützung der Polizeikräfte durch die Bundeswehr bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall (Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG)."

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