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Wieviel bleibt von der Abfindung?
Mir wurde gekündigt und zusammen mit der Kündigung eine Abfindung angeboten. Die wurde seit Einreichung der Kündigungsschutzklage zwar schon um 60% erhöht, aber um mir auszurechnen, ob sich das Annehmen lohnt, müsste ich genau wissen, wieviel am Ende übrig bleibt.
Bei den im Internet verfügbaren Abfindungsrechnern soll man ja sein Jahresgehalt, die Abfindung und ein paar andere Informationen eingeben.
Welches Jahresgehalt gibt man da an? Das fiktive für den Fall, dass ich dieses Jahr nicht gekündigt worden wäre? Oder das tatsächlich bis zum Kündigungstag gezahlte Jahresgehalt?
Ich komme nicht selbst drauf, nehme aber an (weil ich es logisch finde), dass ich das tatsächlich gezahlte Jahresgehalt angeben muss. Oder?
4 Antworten
- Mii🐼Lv 7vor 6 JahrenBeste Antwort
Ja, das tatsächliche Jahresgehalt.
Dein jetziger Arbeitgeber weiß ja gar nicht, was du in Zukunft verdienst
und du weißt sicherlich auch noch nicht, was du in Zukunft verdienst.
Du bekommst deshalb eine Lohnabrechnung im letzten Monat deiner Beschäftigung bei deinem alten Arbeitgeber,mit deiner jetzigen Steuerklasse und auf Grundlage deines jetzigen Gehalts.
Bei der Einkommensteuererklärung für 2015 werden dann Differenzen wieder ausgeglichen.
Der Abzug wird bei 1/3 sein. Bei einem hohen Gehalt etwas mehr und bei einem geringen Gehalt etwas niedriger.
http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindu...
Es ist eben alles nur eine Schätzung.
Die endgültige Abrechnung, kommt dann mit der Einkommensteuererklärung für 2015, wenn die richtigen endgültigen Zahlen feststehen.
Deine Ex- Firma rechnet mit deinem Gehalt, was du dort verdienst und rechnet es hoch aufs Jahr und benutzt die 1/5 Regelung.
- Jürgen NRWLv 7vor 6 Jahren
Bei der Berechnung sind auch Arbeitslöhne oder andere Einkünfte einzubeziehen, die der Arbeitnehmer nach Beendigung des bestehenden Dienstverhältnisses voraussichtlich erzielen wird.
Abfindungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Lohn und werden dem Jahr der Auszahlung zugeordnet. Handelt es sich um eine echte Abfindung als Ausgleich für den Verlust künftiger Verdienstmöglichkeiten, ist die steuerliche Belastung gegebenenfalls nach der "Fünftelregelung" (§ 34 Absatz 1 EStG) zu ermitteln.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer nach der Fünftelregelung wird die Abfindung bei der Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohnes nur mit einem fünftel angesetzt. Die darauf entfallende Lohnsteuer ist dann in fünffacher Höhe fällig.
Diese Vorschrift gilt immer dann, wenn die Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des Kalenderjahres noch bezogen hätte.
Rechne mit einem Abzug von 1/3 der Abfindungssumme.
Nachtrag: Können die erforderlichen Feststellungen über zukünftige Erträge wegen fehlender Angaben nicht getroffen werden, kann der Lohnsteuerabzug "normal", also ohne die Fünftelregelung vorgenommen werden. Die Abzüge betragen dann in etwa 50% der Abfindungssumme.
- vor 6 Jahren
Danke euch! Das wären netto zwar ein hübsches Sümmchen, aber auch das wäre irgendwann verbraucht und ich stehe als Mittvierziger dann vielleicht immer noch ohne Arbeit da. Also geht es vor Gericht, kämpfen.
- Ingrid RLv 7vor 6 Jahren
Du kannst dir das bei einem Steuerberater genau berechnen lassen. Ich glaube,es kommt auch darauf an, ob oder wann Du danach eine neue Stelle antrittst. Ich wünsch Dir alles Gute!