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Bab berechnung?

Guten Sonntag wünsche ich euch. Ich habe eine frage ich bin in einer Ausbildung und wollte mit meiner Freundin zusammen ziehen da der Fahrweg zur Arbeit dadurch kürzer wäre. Meine Freundin ist Erzieherin und ich in Ausbildung zur Fachkraft für lagerlogistik. Wenn ich bab beantrage wird unser gemeinsames einkommen zusammen gerechnet oder wird nur nach meinem einkommen gefragt und nach der höhe der miete ? Ich hoffe es gibt hier jemanden der sich damit ein wenig auskennt. Noch einen schönen Sonntag

2 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Anspruch haben Auszubildende unter folgenden Voraussetzungen:

    Der Auszubildende geht einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung nach. Schulische Ausbildungen sind nicht förderungsfähig. Im Regelfall ist nur die erste Berufsausbildung förderungsfähig. Seit dem 1. Januar 2009 kann daneben auch eine Zweitausbildung, d. h. eine weitere Ausbildung nach einer bereits erfolgreich abgeschlossenen ersten Ausbildung, gefördert werden (§ 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III) (bis 31. März 2012: § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III a. F.). Das kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird. Das macht eine Prognoseentscheidung der Verwaltung bereits auf der Tatbestandsebene erforderlich. Die Förderung einer Zweitausbildung steht – anders als die der Erstausbildung – im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, d. h. selbst wenn die Prognoseentscheidung positiv ausfällt, folgt daraus nicht zwingend ein Anspruch auf Förderung der Zweitausbildung.

    Der Antragsteller wohnt während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern und kann auch nicht dort wohnen, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als zwei Stunden dauern würde (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder

    Der Antragsteller ist über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder war verheiratet) oder hat mindestens ein Kind und zieht in eine eigene Wohnung.

    Außerdem müssen immer folgende Voraussetzungen vorliegen:

    Die Eltern dürfen nicht so viel Geld verdienen, dass sie den Auszubildenden selber allein unterstützen könnten. Das Einkommen der Eltern darf also nicht ausreichen, um den Bedarf des Auszubildenden ganz zu decken. Die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt denjenigen Anteil an dem Bedarf, der durch das Einkommen der Eltern und das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden nicht abgedeckt ist.

    Ist der Auszubildende verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners unter Berücksichtigung von Freibeträgen in die Berechnung mit ein.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ohne es zu wissen, will ich dass doch wohl schwer hoffen. Bab sollte den Auszubildenden zu gute kommen, die für ihre Ausbildungsstelle eine eigene Wohnung brauchen, weil diese ggf. in einer anderen Stadt ist und somit weiter weg vom elternlichen Heim.

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