Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Bekomme ich in der Wartezeit auf mein Studium Kindergeld?

Hallo,

mein Problem haben im Moment sicher einige. Ich habe 2013 mein ABi gemacht und bin dann in eine WG gezogen. Mein Lebensunterhalt setzte sich zunächst aus Kindergeld, Gehalt vom Freiwilligendienst und einem kleinen Unterhalt meines Vaters zusammen. Nun ist mein BFD vorbei und ich habe den Studienplatz den ich möchte nicht bekommen.

Meine Pläne sind zurzeit ein kleiner Job (eventuell über 450€) oder Praktika. Die Kindergeldkasse hat nach Beendigung des BFD nicht mehr gezahlt (1 Monat jetzt) Kann ich noch mal welches Beantragen? ich habe auf einer Website das gefunden:

"Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium

Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen."

Was doch eigentlich bedeutet, ich müsste Kindergeld bekommen? Nun bin ich verwirrt, weil weitläufig die Meinung verbreitet ist, das Leute wie ich eben KEIN Kindergeld bekommen können.

Was stimmt denn nun? Bzw. mit welchem Amt muss ich sprechen wenn mich das Interessiert, Jugendamt, Arbeitsamt, oder noch ein anderes?

Danke für alle die mir helfen, sich damit auseinander zu setzen!

Update:

@Dean: Okay danke, ich habe allerdings nur 11 Monate gearbeitet, reicht das für ALG? Und ALG kann ich auch nur bis zu den 450€ beantragen, oder?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Mit der Kindergeldkasse klären, gehört zur Agentur für Arbeit..ansonsten Hartz4 beantragen.

    Für ALG2 ist es eher relevant, ob und wieviel deine Eltern, Fürsorger verdienen etc. nicht wielange du gearbeitet hast. Nebenjobs werden natürlich auch berücksichtigt. Lass dich aufjedenfall beraten ^^

  • vor 7 Jahren

    Ja, du musst das Kindergeld neu beantragen.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Du koenntest es bereits aus zuverlaessiger Quelle wissen, wenn Du, statt den Text zu posten, bei der Kindergeldkasse angerufen haettest. - Es ist immer wieder erstaunlich, hier zu lesen, wie weltfremd Ihr jungen Leute seid. Ihr wollt studieren aber kennt die einfachsten Lebensregeln nicht: Wer trinken will, geht an die Quelle, nicht dahin, wo ihr Wasser wieder versickert.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.