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Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch.

Eine Bekannte von mir arbeitet im Einzelhandel. Das Geschäft hat von Montags bis Samstag offen, also 6 Tage die Woche. Meine Bekannte hat aber regulär (auch laut Dienstplan) Donnerstags frei, arbeitet also an 5 Tagen die Woche. In ihrem Arbeitsvertrag ist nicht betitelt, ob es sich um eine 5- oder 6-Tage Woche handelt, es steht einfach nur drin "wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden". Einen Urlaubsanspruch laut Vertrag hat sie von 30 Tagen (wíeder ist nicht erwähnt, ob es sich um Werk- oder Arbeitstage handelt, einfach nur "30 Tage").

So nun zur eigentlichen Frage...

Wenn sie sich jetzt eine Woche Urlaub nehmen möchte, muss sie dann 6 Tage oder 5 Tage einreichen? Zählt der Donnerstag mit oder nicht, da sie dort eh regulär frei hat?

Vielen Dank für hilfreiche (!) Antworten!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Der Tarifvertrag für den Einzelhandel sieht einen Urlaubsanspruch von 36 Werktagen vor. Also für die Tage von Montag - Samstag. Wer nun eine Woche Urlaub nimmt, muss dafür 6 Tage Urlaub einreichen.

    Es ist jedoch möglich, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig nur an 5 Tage arbeitet, den Urlaubsanspruch entsprechend anzupassen. In deinem Fall ist es mit dem Urlaubsanspruch von 30 Tagen so geschehen.

    Somit muss deine Bekannte auch nur 5 Tage Urlaub beantragen, wenn sie eine Woche Urlaub nimmt. So ist gewährleistet, dass jeder Arbeitnehmer 6 Wochen Urlaub im Jahr nehmen kann.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz#D...

    Nachtrag: Wenn deine Bekannte einen Arbeitsvertrag über eine 5 Tage-Woche hat, dann können die 30 Tage Urlaub nur eine Gültigkeit für 5 Arbeitstage besitzen. Alles Andere würde keinen Sinn ergeben.

    Tarifverträge gelten Grundsätzlich nur für organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Ausnahme wäre, wenn der Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dann gilt er für sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einzugsbereich.

    Mit Stand vom 01.04.2014 sind die Tarifverträge für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen für allgemeinverbindlich erklärt.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Fragesteller : ** Ich glaube aber bei denen gilt kein Tarifvertrag oder gilt der automatisch für alle Einzelhändler? ** xxx Wie Jürgen geschrieben hat : Der TV Einzelhandel ist nicht im ganzen Bundesgebiet allgemeinverbindlich , sondern nur in einigen Bundesländern .

    Aber der Bezug der Urlaubstage auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitswoche ist ganz hM im Arbeitsrecht; und dass es hier um eine AN mit 5-Tage-Woche geht, ergibt sich aus deinem Sachverhalt .

    Also : 5-Tage-Woche und 30 Tage ..

    oder 6-Tage-Woche und 36 Tage Urlaub:

    DAS ergibt in beiden Fällen 6 Wochen Urlaub .

  • M
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    30 Tage bei einer 5Tage-Woche sind insgesamt 6 Wochen Urlaub.

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