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Verspätete Krankmeldung ja oder nein?

Folgende Situation: der Arbeitnehmer hat am Mo. / Di. gearbeitet, Mi. / Do. Gleittage und am Fr. sowieso frei. Am Do. morgen war der Arbeitnehmer beim Arzt wurde ab Donnerstag bis einschl. Freitag der darauffolgenden Woche krank geschrieben. Am Do. Abend traf der AN auf einen Kollegen und übergab ihm die Krankmeldung, um diese am folgenden Freitag in der Firma abzugeben, was auch geschah. Am Mo. (heute) rief der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber an, um sie nun offiziell krank zu melden. Der Arbeitgeber zweifelt den Wahrheitsgehalt der Krankmeldung an, weil der Arbeitnehmer sich verspätet (also erst am heutigen Montag) offiziell krank gemeldet hat. Der Arbeitnehmer argumentiert: er hatte am Do. und Fr. sowieso frei - somit griff die Krankmeldung nicht. Es hätte ja auch sein können, dass der Gesundheitszustand des AN sich über's WE gebessert hätte, dann wäre der AN zur Arbeit erschienen. Da dies nicht der Fall war, hat der AN sich nun vertragsgemäß telefonisch krank gemeldet.

1. Kann der Arbeitgeber die Krankmeldung einfach so anzweifeln?

2. Hat der Arbeitnehmer falsch gehandelt, hätte er sich sich schon am Freitag (kein regulärer Arbeitstag für ihn!) oder gar schon am Donnerstag telefonisch krank melden müssen?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Meldepflicht des Arbeitnehmers

    Der Arbeitnehmer ist immer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden. Unverzüglich bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell zu informieren hat, wie es ihm nach den Umständen möglich ist.

    Ausreichend ist in der Regel ein Anruf zu Beginn der normalen Arbeitszeit. Wenn die Arbeitsunfähigkeit an einem freien Tag begonnen hat und absehbar ist, dass die Arbeit nicht aufgenommen werden kann, so hat die Mitteilung bereits am ersten Krankheitstag zu erfolgen.

    Die Mitteilung kann telefonisch oder per E-Mail, persönlich oder durch einen Boten erfolgen.

    Werden diese Pflichten durch den Arbeitnehmer nicht eingehalten, kann dies zu einer Abmahnung, im Wiederholungsfalle zur Kündigung führen.

    Hegt der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so kann er bei dem medizinischen Dienst der Krankenkassen beantragen, dass die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers überprüft wird. Sollte sich dabei ergeben, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist, kann dies zu einer, ggf. fristlosen Kündigung führen.

    http://www.domscheit-partner.de/arbeitsrecht/krank...

  • Faust
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Sobald der AN bei Arzt war und einen "gelben Schein" hat,

    muß er sich UNVERZÜGLICH bei AG krank melden!

    Auch im Urlaub, bzw. bei freien Tagen gilt das!

  • vor 7 Jahren

    Der Arbeitnehmer muss bei einer Erkrankung seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzeigen und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage an, ist sie nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests nachzuweisen.

  • vor 7 Jahren

    Die Gesetze, Vorschriften und Empfehlungen sich sehr, sehr schwammig. Also gehe man auf Nummer sicher. Doc schreibt den Gelben, dann beim Boss anrufen und sich abmelden. Dazu gleich sagen wann der Gelbe im Betrieb ist und, falls man selbst nicht so kann, eine Verzögerung möglich ist. Kopie machen und zur Firma per Post. Original kann ja beim eigenen Erscheinen vorgelegt werden. Spezis sollten aber besser zum Taxi greife, da bei ihnen nur die umgehende Krankmeldung gilt.

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  • vor 7 Jahren

    Ja.

    Er hat sich am Tag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim AG zu melden und ihm mitzuteilen, dass er von bis AU ist. Denn der AG muss ja Ersatz organinieren, Schichten umstellen.

    Die AU selber hat dem AG am dritten Werktag vorzuliegen. Doch die Meldung muss unverzüglich (!) erfolgen.

    Viel Spaß mit der Abmahnung...

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    1. Nein, denn es lag ein ärztliches Attest vor.

    2. Ja, denn der AN hätte sofort den AG über seinen gesundheitlichen Zustand informieren müssen.

    Und zu deiner Frage oben: NEIN, eine Krankmeldung muss dem AG innerhalb eines Tages vorliegen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Schon allein der Anstand gebietet, dem Arbeitgeber die AU schnellstmöglich mitzuteilen, zwecks Disposition,

    Die Aussage "Kein regulärer Arbeitstag" macht einen extrem schlechten Eindruck, ungeachtet jeder rechtlichen Regelung.

  • vor 7 Jahren

    Vielleicht.

  • vor 7 Jahren

    Irgendwie ergibt die Beschreibung keinen Sinn, denn wenn der Kollege die Krankmeldung am Freitag für ihn abgegeben hat, war der Arbeitgeber ja bereits am Freitag und nicht erst am Montag informiert.

    Und ja, Montag hätte gereicht, wenn die anderen Tage frei waren.

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