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ich habe einen nebenjob ,auf Lohnsteuerklasse 6 , da ich Brutto dort mehr als 600 Euro verdiene .?

Wie ist das jetzt wenn ich krank bin ? Muß ich dort auch einen Krankenschein vorzeigen ? Es handelt sich dabei um Wochenendjob

5 Antworten

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  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; Krankschreibung) ist die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung des namentlich genannten Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher (unter Umständen bereits am ersten Tag) verlangt werden (§ 5 EFZG).

    Solange dem Arbeitgeber das erforderliche Attest nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten.

    Wer entgegen der gesetzlichen (oder spezielleren betrieblichen) Regeln keine Krankschreibung vorlegt, muss ggf. mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__7.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/

  • vor 7 Jahren

    Ja, auch dort musst du dich krank melden und eine Kopie der Krankmeldung einreichen.

    Auf gar keinen Fall darfst du in deinem "Nebenjob" arbeiten, wenn du für deinen "Hauptjob" krank gemeldet bist.

  • vor 7 Jahren

    Das kommt darauf an wie das in deinem Vertrag vereinbart ist oder wie dein Arbeitgeber dies handhabt!

    Am besten direkt beim Arbeitgeber nachfragen - verlangen kann er eine Krankmeldung im Krankheitsfall schon ab dem ersten Krankheitstag!

    Das Problem ist halt dass es sich um einen Wochenendjob handelt - ohne Krankmeldung könnte man dir u.U. was unterstellen, denn auch bei deinen Arbeitskollegen wird das ja nun mal nicht gut ankommen!

  • vor 7 Jahren

    Fertige eine Kopie der AU an und lasse diese vom Arzt bestätigen. Das Original geht zum Haupt-AG, die Kopie an den Neben AG. Es sei denn, du bist Mo bis Do AU geschrieben. Da das deine Nebenjob nicht betrifft, ist die AU irrelevant.

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    ausgerechnet am wochenende wirst du erkranken. ja das musst du wenn sie es wollen. aber schön dass du dich erkundigst!

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