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wie rechtfertigen heutzutage kirchen/gemeinschaften ihre mitgliederbeiträge?

bei freikirchen ist/sollte das ja immerhin der zehnte teil des lohnes sein. ein freund meinte, der zehnte sollte gar das untere limit darstellen, hätte ihm mal ein evangelikaler klargemacht. für "gott" zu spenden wäre eine ehrensache. also gott bekommt ja gar nix, das wandert in die gemeindeschatulle. und ausserdem zahlen ja häufig auch nichtgläubige, in der schweiz meist auch firmen, in diese töpfe. (d/a weiss ich nicht.) wenn ich das richtig verstehe, zahlen oft sogar andersgläubige für die "landeskirchen".

rein rechnerisch zahlen so rund 9-10 mitglieder das einkommen eines geistlichen. und ein paar weitere die räumlichkeiten. solche gemeinschaften sind doch aber in der regel nicht nur 20-30 leute stark, sondern deutlich grösser.

mir stellt sich die frage, wie kirchen/gemeinschaften so was heutzutage rechtfertigen, da so eine gewaltige summe geld zusammenkommt. ich meine, eine kirche oder gemeinschaft ist an sich ja nichts anderes als ein verein. ich sag's mal so, kein regulärer verein wäre wohl so dreist, 10% zu verlangen. oder könnte sich das erlauben. wenn man sich überlegt, was eine mitgliedschaft in einem fussball- oder tennisverein kostet. oder in einem wirklich exklusiven fitnesscenter, welches allerhand modernste gerätschaften, räumlichkeiten und fachkundiges personal benötigt und zum teil massive unterhaltskosten hat, scheinen mir 10% einfach nur frech, oder gierig, oder ich versteh's nicht.

also, ich meine nur das geld, das gemeinschaften oder kirchen für sich selbst brauchen. für caritatives gibt's ja nochmals extra töpfe. so frage ich mich, wie gemeinschaften so was rechtfertigen. schwimmen die nicht regelrecht im geld, oder sehe ich das falsch. wer weiss konkreteres dazu?

Update:

hier kann man das nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Schwei...

die trennung von staat und kirche ist m.m.n. eine eigene thematik. wie juristische personen etwas für ihr seelenheil tun können, kann man oben nachlesen...

ich meinte aber eher die kleinen gemeinden und kirchen. die grossen kirchen lassen das geld ja meist ganz elegant vom staat einkassieren. wie handhaben das prediger, priester oder ältestenrat? die müssen ja solche fragen selbst wohl ganz konkret beantworten. oder redet man da nicht drüber?

Update 2:

hab mich wohl missverständlich ausgedrückt: es ging mir mehr um die höhe.

in der schweiz wird das auf kantonaler ebene geregelt und ist zt. deutlich unterschiedlich zu d/a.

@zac Z, ja, die beiträge der landeskrichen sind sicher nicht so hoch. das wollte ich so nicht sagen. es ging mir mehr um freikirchen. evangelikale christen äusserten sich dazu aber nicht wirklich.

Update 3:

praktisch alle firmen sind in der schweiz kirchensteuer-pflichtig, ohne wenn und aber. lies mal den verlinkten text dazu. teilweise werden auch die kirchensteuern durch die steuern der natürlichen personen aufgebracht:; profiteure sind dann meist die landeskirchen, siehe zb. http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Schwei... : "Die anerkannten Kirchen werden aus den allgemeinen Steuern finanziert..."

14 Antworten

Bewertung
  • Zac Z
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Mir scheint, du vermengst die Höhe der Beträge bei Landes- und Freikirchen.

    Bei den Landeskirchen in Deutschland liegt der effektive Kirchensteuersatz weit (!) unter 10%.

    Bei Freikirchen wird es wohl so gehandhabt, wie du schreibst. Ich war selber nie Mitglied einer Freikirche, hab aber auch gehört, dass dort die (mehr oder weniger freiwillge) Abgabe des Zehnten üblich ist (möglicherweise sogar auf das Bruttoeinkommen).

    Der verhältinismäßig moderate "Mitgliederbeitrag" für die Landeskirchen ist da mMn noch gerechtfertigt, u.a. für Gehälter des Personals (Pfarrer u.a.), den Unterhalt von Gebäuden, etc.

    Was die Freikirchen mit den Beträgen machen (die wirklich wesentlich höher sein müssten), ist mir nicht bekannt. Vielleicht verrät das ja eine(r) der sich hier tummelnden evangelikalen Christen.

    Gerechtfertigt wird die Zahlung eines Zehnten mW durch die entsprechende Tradition, die bis in alttestamentliche Zeiten zurückgeht; s.a.: http://de.wikipedia.org/wiki/Zehnt

    Noch ein Wort zu den Nichtgläubigen:

    Kirchsteuerpflichtig ist ja im Prinzip jeder, der Mitglied einer der großen Landeskirchen ist. Ob die betreffende Person gläubig ist oder nicht, spielt da keine Rolle.

    Wer keine Kirchensteuer mehr bezahlen will, kann dies durch Austritt unterbinden, ob gläubig oder nicht (machen ja auch viele so).

    Ich gehe davon aus, dass ein relativ großer Teil der Mitglieder der Landeskirchen eher aus traditionellen Gründen in der Kirche ist, bzw. weil sie halt nie ausgetreten sind, aber wahrscheinlich nicht so wahnsinnig gläubig sind.

    Bei den Freikirchen dürfte der Anteil an echt Gläubigen wesentlich höher sein.

    Fazit: Es wird (in Deutschland) niemand gezwungen Kirchensteuer zu bezahlen, außer vielleicht durch einen gefühlten gesellschaftlichen Zwang (der aber in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen hat).

    Hinweis: Ich stelle diese Dinge lediglich fest, ohne ein "Parteiinteresse" zu haben, da ich schon vor etlichen Jahren aus der ev. Kirche ausgetreten bin. (Nicht wegen dem Geld, sondern aus Glaubens-, bzw. Nichtglaubens-Gründen.)

    Gruß,

    Zac

    * Die genaue Berechnung ist ein bisschen komplizierter und auch von Bundesland zu Bundesland nicht ganz einheitlich: es wird nicht das Einkommen selbst, sondern eine Steuer besteuert (Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer)

  • vor 7 Jahren

    Die Freikirchen tun das, wie alle Vereine. Es gibt keine Vereine, ohne dass die Mitglieder sie vereint finanzieren.

    Die Kirchensteuer, ein auf Deutschland beschränktes Modell (nur wenige europäische Staaten haben etwas ähnliches), wird in den Landeskirchen stark diskutiert. Wenn ich recht sehe, ist der Staat weniger geneigt, sie abzulösen, als die Landeskirchen. Kein Wunder, er verdient ja gut daran, und die Kirche entlastet ihn erheblich auf dem sozialen und diakonisch-caritativem Sektor.

    Eine gaze Reihe von evangelischen Kirchenvertretern wären wie ich eher für eine Mandatssteuer wie das italienische Otto-per-mille-Modell, das ich in Italien kennengelernt habe. So zB der Bonhoeffer-Verein.

  • vor 7 Jahren

    Nur mit Lügen, der Glaube kostet kein Geld. Niemand kann und darf sich daran bereichern, wer dennoch damit Geld macht lügt einfach! Keine Rechtfertigung.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Niemand wird gezwungen, Mitglied einer Freikirche zu sein, wer austreten will, dem steht es frei das zu tun.Da also in dieser Hinsicht kein Zwang besteht, sehe ich auch keinen Grund für irgendwelche Rechtfertigungen.

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  • aeneas
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Bester Styx, Gegenfrage: haben sie denn Beitraege jemals "gerechtfertigt"? Ich glaube kaum; sie haben immer nur lediglich eingefordert...

  • vor 7 Jahren

    Die Freikirchen tun das, wie alle Vereine. Es gibt keine Vereine, ohne dass die Mitglieder sie vereint finanzieren.

  • Zik
    Lv 4
    vor 7 Jahren

    Das müssen sie nicht mal, Götter verkaufen sich prächtiger als geschnittenes Brot. Geile Geschäftsidee das!!!

  • vor 7 Jahren

    Religiöse Gruppierungen in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts können ihre Mitgliedsbeiträge über die Finanzämter gegen Kostenerstattung einziehen lassen. Nur die bekannten Abzockerkirchen und einige kleinere KöR machen es so. Eine Steuer ist die Kirchensteuer nicht, sie heißt auch oft verbrämt Kirchgeld. Die Macker der großen Abzockkirchen und ihr niederes Personal wie auch die Sachausgaben für die Unterhaltung der kirchlichen Latifundien erhalten ihr Salär von a l l e n Steuerzahlern, also auch Muselmanen und Atheisten!

    Immer wieder lügen die Anhänger der großen Abzockkirchen, wenn sie behaupten, dass die Kirchen für soziale Aufgaben - wie Caritas oder Diakonie - Geld aus ihrem Vermögen hergeben. Wenn sie investieren, dann aus kapitalistischer Gewinnsucht: Sie wollen aus den Kita-Gebühren, Krankenhausgebühren, Alters- und Pflegeheimen nur Gewinn ziehen - für Gotteslohn gibt es nichts, denn den Gott gibt es auch nicht.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Die großen Kirchen in Deutschland ziehen über die Finanzämter Kirchensteuern ihrer Mitglieder ein. Die Kirchensteuer steht aber nicht in rechtlicher Folge des Zehnts, sie beträgt in Baden-Württemberg und Bayern zwanzig Prozent, in den übrigen Bundesländern dreissig Prozent der Einkommensteuer und Lohnsteuer. Bei der Berechnung der maßgebenden Kirchensteuer/Lohnsteuer werden allerdings für Kinder grundsätzlich Kinderfreibeträge abgezogen.

    Anders als die Landeskirchen lassen die Freikirchen keine Kirchensteuern vom Staat einziehen. Sie finanzieren sich durch erzwingen der Mitglieder. Viele Freikirchen erwarten von ihren Mitgliedern zehn Prozent freiwillige Abgabe. Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob der Zehnt vom Brutto oder vom Nettolohn zu berechnen ist. Meist fordern die liberaleren Freikirchen den Zehnt vom Nettolohn.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Schwer. Die Trennung von Staat und Kirche ist schon lange überfällig.

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