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Ergänzende Leistungen und GEZ..?
Ich arbeite seit 5 Monaten in Teilzeit...-Bekomme 543,- Netto..-Zahle Sozialversicherungsbeiträge...-und bekomme ergänzende Leistungen...Muss ich nun GEZ selbst zahlen???Oder übernimmt das das Jobcenter???
5 Antworten
- MichaelLv 4vor 8 JahrenBeste Antwort
Hallo,
du bekommst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Auch wenn diese aufstockend sind, kannst du deinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten.
Damit kannst du dich von der GEZ (wie auch immer der Laden heißt) befreien lassen. Aber Achtung: Das ist eine strenge Behörde, die dich erst befreit, wenn du bei ihr einen Antrag stellst.
Ich bin selbst Jobcenter-Mitarbeiter und weiß, wie nervig die GEZ ist. Man weiß nicht, was sie wollen. Wollen sie nur den Zettel für die Befreiung oder brauchen sie auch einen Stempel? Musst du nachfragen, was die alles haben wollen.
Sie befreien dich auch erst ab dem Monat, der nach dem Monat folgt, wenn du ihnen schriftlich bekannt gegeben hast, dass du Leistungen vom Jobcenter bekommst.
Mein Tipp: Ruf bei denen an und klär das direkt, damit du alle Infos hast. Ich weiß von meiner toten Großmutter, dass die auch trotz Sterbeurkunde gerne noch eine Weile kassieren, also wundert mich da nichts mehr.
Übrigens entfallen die Kosten vollständig, das heißt, niemand muss sie dann zahlen, auch nicht das Jobcenter. Wie gesagt, sobald die GEZ das anerkennt.
Quelle(n): Mitarbeiter des Jobcenter - ich gehöre zu denen, die noch ein Gewissen haben. - SandraLv 7vor 8 Jahren
wenn du vom Jobcenter noch Aufstockung bekommst, dann bist du von der GEZ-Zahlung befreit. Normalerweise bekommst du mit deinem Bescheid auch eine GEZ-Befreiung zugeschickt. Ist dies nicht der Fall, musst du beim Jobcenter nachfragen. Dieses Formular bestätigt erstmal nur die Befreiung. Diese musst du dann nochmal bei der Rundfunk-Gebührenzentrale beantragen, indem du auf deren Seite im Internet gehst und einen Antrag stellst. Diesen druckst du dann aus und schickst ihn, zusammen mit der Bestätigung der Befreiung vom Jobcenter, zusammen per Post an die Rundfunkanstalt. Die Befreiung findet aber erst nach Eingang deiner Unterlagen statt, also nicht rückwirkend. Das heisst, das für die Zeit bevor du den Antrag stellst, Gebühren anfallen. Die musst du dann auch bezahlen.
- Conny NLv 7vor 8 Jahren
Schau mal deinen aktuellen Bescheid an. Die letzte Seite ist eine Bescheinigung für die GEZ (auch wenn die jetzt anders heiÃen).
Du musst den Bescheid kopieren (die ersten Seiten) und mit Kopie und Original sowie der erwähnten Bescheinigung und dem Antrag auf Befreiung zum Bürgeramt.
Die bestätigen, dass die Kopien dem Original entsprechen.
Du schickst den Befreiungsantrag, die Kopien und die Bescheinigung für die GEZ an die entsprechende Stelle.
Hier:
http://www.rundfunkbeitrag.de/
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aender...
kannst du dir den Befreiungsantrag ausdrucken und auch die Adresse ersehen, an die es verschickt wird.
Das nennt sich jetzt
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Ãbrigens:
Ich (selber Aufstocker) verschicke via Einwurf-Einschreiben.
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