Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Inkasso Firma ohne Mahnung ?

Habe heute einen Brief von einer Inkasso Firma bekommen, habe vergessen eine Rechnung zu bezahlen. Habe aber keine Mahnung oder Erinnerung vorher bekommen. Geht das überhaupt? Natürlich sind die Kosten jetzt in die Höhe gestiegen. Wenn ich die Rechnung nun sofort bezahle kann ich dann diese Kosten weglassen und nur meinen vergessenen Beitrag zahlen?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ich habe selbst mal beim Mahnlauf mitgeholfen.

    Als Schuldner ist man automatisch dann in Verzug, wenn das Zahlungsziel um 30 Tage überschritten wurde.

    http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-b...

    Nachtrag: Du bist nur dann schuldenfrei, wenn Du die Gesamtsumme, die das Inkassounternehmen fordert, in einem Betrag überweist. Tu es zeitig, die kennen kein Pardon - die nächste Mahnung ist teurer und der Vollstreckungsbescheid (und der "Gerichtsvollzieher mit dem Pfandsiegel") drohen Dir sonst... dazu noch einen Negativeintrag bei der SCHUFA, Gehaltspfändung... dann weiß sogar Dein Arbeitgeber über Deine Zahlungsunwilligkeit bescheid...

  • vor 8 Jahren

    Es ist ein Irrglaube, dass es einer Mahnung vom Gläubiger bedarf, ist aber halt üblich. Aber um im Verzug zu kommen, bedarf es einer festen Zahlungsvereinbarung wie innerhalb von 10 Tagen oder der ausdrückliche Hinweis auf §286 BGB mit 30 Tage automatisch im Zahlungsverzug.

    Was steht also auf der Rechnung und nicht jeder Forderung von diesen Inkassohaien ist rechtmäßig, denn der Gläubiger hat eine Schadenminderungspflicht, kann als nicht gleich das schwere Programm auffahren.

  • vor 8 Jahren

    Du musst für eine Zahlung in Verzug gesetzt werden.

    Dies bedeutet, es muss ein klares Zahlungsziel erkennbar, zb. bis zum 31.10. oder 14 Tage nach Rechnungsdatum.

    Ich würde an Deiner Stelle den Rechnungsbetrag sofort zahlen, und sofern obiges nicht zutrifft, die Firma schriftlich darauf hinweisen, dass es an der Verzugssetzung gefehlt hat und die Rechnung beglichen wurde (mit Zahlungsnachweis). Dass die Zahlung in Verzug gesetzt wurde und dies auch zugestellt wurde, möchten Sie Dir bitte entsprechend belegen.

    Wie der Link von Steini zeigt, ist eine Mahnung erforderlich, wenn weitere Kosten des Einzuges in Rechnung gestellt werden sollen. Ansonsten ist dies nicht zulässig.

    Hier auch mit Rechtsangaben, dass eine Mahung erforderlich ist:

    http://www.rechtstipps.net/Rechtstipps/353/Faellig...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Zahle die Rechnung sofort. Das Schreiben von der Inkasso - geht nur - wenn einfacher Brief - hast du nie bekommen - ist auf dem Postweg verloren gegangenn ...... Antworte nicht. Wenn dann Inkasso nochmal Mahnt,Widerspruchh einlegen - du hast bereits bezahlt - Um die Verzugszinsen wirst du aber nicht herumkommen. Die solltest du dann an den Lieferanten zahlen. (ersichtlich aus der Mahnung des Inkassounternehmens)

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    Ich kenne das auch eher so, dass erst eine Zahlungserinnerung oder Mahnung verschickt wird, aber mir ist es auch schonmal passiert, dass ich direkt Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen habe.

    Wenn die Gebühren aber einmal entstanden sind durch die Abtretung der Forderung an das Inkasso-Unternehmen, musst du auch die geforderten Gebühren zahlen, da du diese Kosten verursacht hast.

    Die feine englische Art ist sowas nicht, aber es ist auch nicht verboten. Wenn du keinen Besuch von den Geldeintreibern der Inkasso-Firma kriegen willst, solltest du lieber alles zahlen ;).

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Niemand ist verpflichtet, eine Mahnung zu schicken.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.