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TriPo2
Lv 7
TriPo2 fragte in GesundheitSonstiges - Gesundheit · vor 8 Jahren

Nochmals eine Frage zum Thema Rechte und Pflichten bei der Pflege der Eltern?

Hallo, vielleicht kann mir hier schon mal jemand weiterhelfen... Meine Mutter ist schwer verunfallt, liegt frisch operiert in einem fürchterlichen Krankenhaus (siehe meine letzte Frage) und soll am Freitag in die Reha kommen. Nachdem die Reha vermutlich auch keine Wunder vollbringen kann, gehe ich davon aus, dass sie danach dauerhaft Unterstützung benötigt. Nun zu meiner Frage: das ganze muss ja auch finanziert werden; unsere Mutter erhält Grundsicherung, somit ist kein Vermögen vorhanden, welches für die Finanzierung rangezogen werden könnte. Tritt irgendein Amt in Vorleistung und holt sich die Kohle dann von uns 3 Kindern wieder (unser Bruder hat sich vor X Jahren von der Familie losgesagt, weil seine Frau nicht mit unserer Mutter kann), muss ich da irgendwie aktiv werden? Kennt sich da jemand aus?

Update:

@Mama: was meinst Du mit "wende Dich ans Sozialamt"? Die wissen, dass meine Mutter im KKH / Reha ist. Heimplatz versuchen wir erst mal noch zu vermeiden - meine Schwester will mit unserer Mutter zusammenziehen, wobei ich das eher kritisch sehe, aber nun gut. An welche Institution muss ich mich bei der Krankenkasse wenden? Oder muss ich auch hier über den Sozialdienst gehen?

Update 2:

@Meckertante: das habe ich deswegen nicht dazugeschrieben, weil ich es einfach nicht weiß. Aus meiner Sicht der Dinge wird sie auch nach den 3 Wochen Reha Unterstützung benötigen. Ob diese Unterstützung sich auf schwerere Verrichtungen oder gar die alltäglichen Verrichtungen ausdehnt, kann ich nicht beurteilen. Nachdem sie in diesem &%$/&%-Krankenhaus nun 17 Tage nur im Bett liegen gelassen wurde, hat sie massiv abgebaut und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass binnen dieser paar Tage (3 Wochen sind ja nun wirklich nicht die Welt) alles wieder gut ist...

Update 3:

@Blauclever: und wie geht das mit der Pflegestufe? Kann ich mich da an die Rehaeinrichtung wenden, damit die einen Termin ausmachen, muss ich ihren Hausarzt ins Boot holen, direkt den MDK anrufen? Ich habe leider wirklich einfach keinen Schimmer... :-(

Update 4:

Aktueller Stand der Dinge: habe jetzt gestern mal in der Rehaeinrichtung bzgl. der Organisation einer MDK-Begutachtung angerufen und habe dort die Auskunft bekommen, dass ich JETZT noch gar nix machen könne. Erst müsse die Reha laufen, dann warte die Krankenkasse im Allgemeinen so um die 6 Monate, wie sich das Ganze entwickelt und erst DANN werde eine Begutachtung für die Erstellung einer Pflegestufe vorgenommen... Meine Frage, wie es denn dann nach der Reha weitergehen solle, wenn der Mensch sich selbst nicht versorgen kann, hieß es "dann müssen Sie sich eben selbst was einfallen lassen oder selbst zahlen"... Heute versuche ich mal den Hausarzt meiner Mutter zu kontaktieren und vielleicht komme ich ja da weiter... :-/

Danke schon mal an alle für die Anteilnahme und die Tipps! Ich bleib am Ball!

9 Antworten

Bewertung
  • avalon
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Sprecht in der Reha die behandelnden Ärtze an, dass eine Pflegestufe beantragt wird.

    Der MDK wird das dann überprüfen und die Mutter ggf. einstufen. Erhält sie eine Pflegestufe, bekommt sie Pflegegeld, das für ihre Pflege/Unterstützung entweder durch einen Pflegedienst oder eine Privatperson verwendet wird.

    Das Pflegegeld wird unabhängig vom Vermögen gezahlt.

    Solange das Pflegegeld nicht durch ist, ist die Mutter Selbstzahler, bekommt es aber rückwirkend vom Zeitpunkt des Antrages.

    @Marlene: das Sozialamt übernimmt nur dann die sog.. Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegestufe abgelehnt worden ist oder der Pflegeaufwand das Pflegegeld übersteigt. Hier werden auch die Vermögensverhältnisse der Kinder überprüft.

    Sozialhilfe ist den anderen Sozialleistungsträgern gegenüber nachrangig.

    das Sozialamt zahlt gar nichts, solange kein Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde.

    Etwaige Überbrückungsgelder-so diese nach eingehender Prüfung bewilligt werden-rechnet es mit der Pflegekasse direkt ab.

    @Fragestellerin: Du kannst dich auch an einen Pflegedienst in eurer Nähe wenden: Sie werden dir genau sagen, was du tun sollst.Es besteht auch die Möglichkeit, dass dieser in Form von Krankenhausvermeidungspflege tätig wird, bevor der Antrag durch ist.

    Quelle(n): berufliche
  • Mama
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wende Dich an Die Krankenkasse....wegen Pflegestufe.Suche Rechtzeitig ein Heim ..falls zu Hause keine Pflege möglich ist .

    Sozialamt ist auch wichtig ,die kümmern sich um die Kosten für ein Heim.

    Alle Kinder werden dann benachrichtigt und müssen Ihre finanzielle Situation belegen...wenn keiner etwas zahlen kann...tritt das Sozialamt ein .

    Viel Erfolg und gute Nerven ....

    Gruß Mama

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 8 Jahren

    Meine Erfahrung:

    Vergess das Sozialamt ! Das reagiert nur auf Anträge zur Sozialhilfe, und dies mit einer schwindeleregenden Geschwindigkeit. Antrag Anfang September gestellt, noch keine Reaktion, ob der Antrag überhaupt bearbeitet wird.

    Für Pflegegeld zuständig ist die Pflegeversicherung, dafür ist ein Gutachten des medizinischen Dienstes erforderlich, Antrag bei der Pflegeversicherung. Beratung durch die Krankenkasse ist nicht besonders gut.

    Vielleicht verbessert ein Antrag für Schwerbehinderten-Ausweis beim zuständigen Versorgungsamt die Chancen bei Anerkennung der Pflegestufe.

    Also eine wirklich komplizierte Angelegenheit.

    Aber es gibt Hilfe:

    Deine Mutter ist in der REHA. Wende dich an die Verwaltung (Anmeldung) und bitte um einen Termin zur Beratung durch eine entsprechenden Dienst, der von jeder REHA-Klinik (auch an Krankenhäusern) vermittelt wird, wie es weiter gehen soll. Bei uns kam eine Beraterin des Caritas-Sozialdienstes, die kostenlos war. (Man muss anschließend nicht diesen Sozaldienst einstellen, trotzdem kostenlos) Beratungsergebnis: Angebot Pflegehilfe, Pflegebett bestellt, Personenlifter usw).

  • vor 8 Jahren

    schaue, dass ihr so schnell wie möglich eine pflegestufe für sie erhaltet.

    das geld wird dann rückwirkend nach genehmigung ausgezahlt.

    in der reha geht so ein antrag viel schneller durch, als wenn das von privater seite geschähe ...

    // http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-s...

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  • vor 8 Jahren

    Aus Deiner Frage geht nicht hervor, ob Deine Mutter in ihr Zuhause zurückkehrt oder ob Heimpflege notwendig wird. Im ersten Fall müsste die Pflegeversicherung greifen. Im zweiten Fall müsste auch die Pflegeversicherung greifen, außerdem würde das Sozialamt einspringen. Das Sozialamt wird Euch Geschwister anschreiben und Eure Einkommensverhältnisse prüfen. Man muss schon recht gut verdienen, um zur Zahlung herangezogen zu werden. - Vielleicht wäre nach der Reha eine vierwöchige Kurzzeitpflege in einem Heim sinnvoll. Kurzzeitpflege ist etwas günstiger als die evtl. spätere Dauerpflege. - In vielen Krankenhäusern gibt es eine Sozialberatungsstelle, die gute Ratschläge geben kann.

    Dein Bruder wird im Fall der Heimunterbringung zu der finanziellen Beteiligung herangezogen, auch wenn er sich losgesagt hat. Voraussetzung ist hier einzig seine eigene finanzielle Situation.

  • Ilf
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Ok fangen wir mal an:

    1) Ihr werdet zusammen mit dem Sozialdienst des Krankenhauses oder der ReHa Stätte bei der Kranken- und Pflegekasse (z.B. die AOK) einen Antrag auf die Einstufung einer Pflegestufe.

    2) Wenn das Geld nicht reicht um eine ausreichende Pflege zu gewährleisten müsst ihr beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege nach § 64 SGB XII (sozialgesetzbuch 12) beantragen. Dass ist KEINE Sozialhilfe und die Angehörigen können daher nicht belangt werden. Ansonsten gilt in Deutschland der Grundsatz dass nicht nur Eltern für ihre Kinder haften sondern auch anders rum d.h. wenn deine Mutter Hilfe braucht sind ALLE ihre Kinder gleichermaßen finanziel zu beteiligen. Man kann sich da nicht von seiner Verantwortung lossagen.

    Nachtrag:

    Dass stimmt nicht was der MDK euch da weiß machen will! Stellt so schnell wie möglich einen Antrag. Das Pflegegeld bzw die Sachleistungen werden nach SGB11 AB (!!!) Antragstellung rückwirkend bezahlt d.h. wenn ihr heute einen Antrag stellt und die in 6 Monaten erst die Begutachtung machen (was nicht die Regel ist !!) wird von heute an das Geld bezahlt! Lasst euch nicht verarschen. Last euch nicht vom MDK beraten sondern von einem unabhängigen Pflegeberater den hat JEDE Sozialstation und Pflegestützpunkt.

    Quelle(n): bin examinierter Altenpfleger im ambulanten Dienst des DRK
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Gehe zum -MD- medizinischen Dienst deiner Stadt. Die vereinbaren mit euch einen Besuchstermin und erfassen die Pflegebedürftigkeit deiner Mutter. Wobei braucht sie Hilfe und welche Zeit nimmt das in Anspruch? Welche Hilfsmittel werden benötigt, Rollstuhl, Badewannensitz, oder gar ein Lift, um aus dem Bett zu kommen, ist sie bettlägerig, muss sie Stützstrümpfe tragen braucht dabei An- und Ausziehhilfen?

    Beim Sozialamt/Krankenkasse kann sie eine Haushaltshilfe zur Reinigung, Wäsche und Einkauf nebst Kochen beantragen. Das ist ein anderer Topf!! Der Arzt muss diese Behinderung attestieren!!

    Die Pflege der Mutter wird bei der Rentenzeit angerechnet.

    Diese finanziellen Hilfen kann deine Schwester alle beantragen.

    Die Pflegestufe wird vom Medizinischen Dienst festgestellt, sie zahlen ja auch.

  • vor 8 Jahren

    Gehe über das Krankenhaus, spätestens über die Reha per Eilantrag an die Krankenkasse und von dort an den Medizinischen Dienst. Meistens wird schon alles veranlasst, damit die Pflege und Unterbringung im Anschluss an die Massnahme sofort gewährleistet ist.

    Du kannst parallel dazu Heime und Pflegeeinrichtungen kontaktieren und nach verfügbaren Betten/ Zimmer fragen.

    Die Kosten werden über das Sozialamt und die Rente gedeckt, dann geht das Amt auf die Suche nach finanzieller Hilfe (Angehörige)

    Danke für die Informationen, Avalon.

    Noch ist die Pflegestufe gar nicht festgestellt. Trotzdem muss man ja leider als Angehöriger alle Hebel in Bewegung setzen. Zusätzlich zu den Sorgen und dem emotionalen Stress muss man sich auch noch mit Verwaltungsdingen beschäftigen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Avalon und Mama haben Recht.

    Und zwischenzeitlich kann sie in eine Tagespflege, wenn Ihr Zustand das zu läßt oder sie kommt eben kurz bei Deiner Schwester unter.

    Davon rate ich allerdings ab, ich hatte meine Oma mal kurzzeitig auf genommen und weiß wovon ich spreche...

    Man kann sich nicht so aufopfern, tagtäglich, es nimmt zu viel Platz weg im Leben.

    Selbst wenn man Hilfe hat oder beantragt, es wird zu Unzufriedenheiten führen, außer man ist ein sehr Heiliger oder Gläubiger Mensch....oder einer der nicht ein Stück für sich selbst möchte...sondern einer der sich aufopfern kann. Tag und Nacht.

    Aber vielleicht seid Ihr da ja anders....man muß wohl manchmal etwas selbst erst durchmachen um es dann wirklich zu verstehen...

    Alles Gute und viel Kraft wünsch ich Euch in dieser Zeit. Ihr werdet schon Euren Weg finden.

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