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Auch mal eine Frage zum Urlaub?

Meine Chefin hat mir eröffnet, dass ich ab sofort nur noch im Juli oder August in Urlaub dürfe, weil während dieser Zeit sei es sehr unwahrscheinlich, dass meine speziellen Aufgaben, die ich im Unternehmen erledige, benötigt werden. Kann meine Chefin mir einfach so vorschreiben, wann ich meinen Urlaub zu nehmen habe?

Was im BUrlG steht, weiß ich selbst - aber was sagt die allgemeine betriebliche Übung, bzw. die Rechtsprechung?

Update:

Um das ganze nochmals zu präzisieren: wir haben keinen Betriebsurlaub - es geht tatsächlich um eine Ausnahmeregelung für mich persönlich... Und wenn ich alles richtig verstanden habe, KANN der AG mich NICHT zwingen meinen Urlaub so zu nehmen, wie es dem Arbeitgeber gefällt, korrekt?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Betriebsferien für den gesamten Betrieb oder für einzelne Abteilungen kann der Arbeitgeber festlegen. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht!

    Vom Grundsatz her unterliegt die Bestimmung des Urlaubszeitpunkts nicht dem billigen Ermessen des Arbeitgebers, sondern der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und auch den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Termin festzusetzen. Der Arbeitgeber ist also an die Urlaubswünsche der Mitarbeiter gebunden (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

    Schreibt der Arbeitgeber den Urlaub vor (Ausnahme wäre der Betriebsurlaub für den gesamten Betrieb), hat der Arbeitnehmer ein sogenanntes Annahmeverweigerungsrecht.

    Es kann auch ein Ausnahmefall nach § 7 Absatz 1 Halbsatz 2 BUrlG vorliegen: Der ARBEITGEBER hat ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Betrieb unter erheblichen personellen Engpässen (Saisonbetrieb während der Saison) leidet. Kann der Arbeitgeber das nachweisen, ist er berechtigt, den Urlaub zu verweigern. Ein solches Recht steht dem Arbeitgeber jedoch "NICHT" bereits schon dann zu, wenn die Regelmäßigkeit des Betriebsablaufs gestört würde. Es müssen Gründe sein, die von erheblicher Gewichtung sind.

    Der Arbeitgeber darf einen Urlaubsantrag nur ablehnen, wenn dem Urlaubswunsch im Einzelfall wichtige betriebliche Interessen entgegenstehen. Das kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn in diese Zeit der Jahreshauptauftrag eines Betriebes fällt, erhöhtes Arbeitsaufkommen allein genügt aber nicht. Sobald mehrere Mitarbeiter zur gleichen Zeit in den Urlaub wollen, muss der Arbeitgeber nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden. Dazu zählen etwa schulpflichtige Kinder, berufstätige Ehepartner oder die Verteilung des Urlaubs in den vergangenen Jahren.

    Nachtrag: Ja, deine Sichtweise ist korrekt!

  • Betty
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du meinst den Haupturlaub also 2-3 Wochen am Stück. Das kann ein Betrieb vorschreiben, wenn Betriebsferien gemacht werden, allerdings nicht nur für dich. Du kannst deinen Urlaub auch frei einteilen. Aber leider sitzen die Chefs heute am längeren Hebel und wenn du deine Stelle behalten möchtest, dann solltest du ganz ruhig und freundlich noch mal mit deiner Chefin sprechen, dass du deinen Urlaub anders eingeteilt hast, um ihn mit deiner Familie, Freunde zu genießen. Bleib ganz ruhig und freundlich.

    LG

    Betty

    Korrekt, er kann dich nicht zwingen, trotzdem musst du diplomatisch sein, wenn du deinen Job behalten willst. Für mich hört sich das schon sehr nach rausmobben aus.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Die allgemeine betriebliche Übung sagt "das hab' ich ja noch nie gehört".

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