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Frage zum Arbeitsrecht berlin Arbeitsvertragsverlängerung super dringend?
Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus am 17.05.2013, da ich eine mündliche Zusage vom Arbeitgeber erhalten habe, dass mein Arbeitsvertrag verlängert wird, habe ich mich beim Arbeitsamt nicht im Vorfeld als arbeitssuchend gemeldet (drei Monate Sperre????). Nun habe ich eine weitere Befristung erhalten in Kombination mit einem komplett neuen Arbeitsvertrag deren Veränderungen nur Nachteile für mich bedeuten. Ist das rechtens? Muss ich den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder kann ich mich auf eine Verlängerung des Alten wie mündlich zugesichert berufen? Bitte helft mir es geht hier echt um Arbeit oder Hartz4 mit zwei Kindern.....
4 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Befriste Arbeitsverträge bedürfen ohne Ausnahme der Schriftform. Ansonsten dürfen Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden.
Dennoch musst du dir keine Sorgen machen. Denn eine Verlängerung der Befristung ist an gesetzliche Vorgaben gebunden. So darf die Verlängerung keine Veränderung des bestehenden Arbeitsvertrages enthalten. Auch ein neuer befristeter Arbeitsvertrag (eventuell sogar mit einer neuen Probezeit) ist nicht gestattet.
Unterschreibe den neuen Arbeitsvertrag und du hast automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche.
Wichtige Details dazu im Link http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeit...
- Anonymvor 4 Jahren
enganchaste un topógrafo de Berlín .que lo disfrutes. wasser es agua y kc.zemntrun es centro cultural, algo mojé sand capaz que es area......... avanti puopolo bandera rossa saluti briganti
- TriPo2Lv 7vor 8 Jahren
DAs ist echt eine miese Geschichte. Wo willst Du es durchdrücken? Grundsätzlich ist es so, dass eine Vertragsverlängerung keine Änderungen beinhalten darf - es geht nur um die zeitliche Verlängerung, an den anderen Vertragsbestandteilen darf nichts geändert werden. ABER!!!: wo willst Du es einklagen? Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann bleibt Dir außer unterschreiben erst mal nicht viel übrig. Und auch bei der Verlängerung muss der Betriebsrat mit ins Boot geholt worden sein, sofern es einen gibt...
@Jürgen: ist ja schön und gut, dass das die gesetzliche Seite ist. Aber wie sieht's im Arbeitsalltag aus?
- Anonymvor 8 Jahren
Müssen must Du gar nichts.
Dein Arbeitgeber kommt seiner Zusage nach und bietet Dir eine Verlängerung an, nur eben zu anderen Bedingungen.
Entweder Du unterschreibst den Vertrag oder Du bist raus. So einfach ist das.
Deine Entscheidung.
Nachtrag:
Es war naiv von Dir zu glauben, Dein Arbeitgeber würde das Arbeitsverhältnis einfach so verlängern.
Ich meine zu wissen, dass ein Arbeitsverhältnis, hier in Deutschland, nur schriftlich gültig ist. Andernfalls wäre es Schwarzarbeit. Wärst Du mal besser deiner Pflicht nachgekommen und hättest dich frühzeitig Arbeitssuchend gemeldet. Eine Sperre wäre nicht eingetreten, da ja nur dein Vertrag auslief.
Jetzt droht Dir eine Sperre, solltest das Amt davon Kenntniss erlangen, dass man Dir einen neuen Arbeitsvertrag angeboten hat und Du ihn ggf. nicht annimmst.