Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Recht bei verspäteter Gehaltszahlung?

Hallo zusammen,

Folgender Fall:

Ich bin seit dem 01.03.2013 bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Ich bin aber fest bei nur einem Kunden auf unbestimmte Zeit eingesetzt und erhalte Equal Pay (also gleiches Gehalt, wie als wenn ich direkt im Kundenunternehmen angestellt wäre).

Gehaltszahlung erfolgt eigentlich am 15. des Folgemonats, allerdings haben wir eine Abschlagszahlung zum 30. des laufenden Monats vereinbart (da am 01. Miete, Kfz Vers. Etc abgebucht wird).

Nun hätte ich am 30.03. also meinen ersten Abschlag erhalten sollen. Am Donnerstag Morgen (28.03.) war noch nichts drauf, was mich wunderte, da ja durch die Feiertage etc. das Gehalt eigentlich dann hätte drauf sein müssen. Am Samstag, 30.03. war noch immer kein Gehalt drauf (hätte ja sein können, dass am Donnerstag-Nachmittag noch was passiert war). Nun konnte ich mich mit der Zeitarbeitsfirma ja erst am 02.04. also gestern, in Verbindung setzen.

Erst durch meinen Anruf habe sie gesehen, dass der Abschlag gar nicht rausging. Angeblich hätte sie ihn eigentlich bereits am Montag, 25.03. überwiesen. Nun hat sie ihn erst gestern Morgen erneut angewiesen. Heute war noch immer nichts auf meinem Konto.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Leider wurden gestern bereits Miete etc. abgebucht, ohne dass mein Konto eine ausreichende Deckung aufwies, einen Dispo habe ich nicht. Diese Buchungen werden ja wohl demnächst wieder zurückgebucht mangels Deckung. Da sich mein AG ja nun eindeutig in Verzug befindet, habe ich da das Recht, die Rücklastschriftgebühren etc. bei ihm einzufordern? Stehen mir eventuell noch mehr Rechte zu? Oder muss ich die Kosten, Gebühren selber tragen?

So ganz glaub ich nicht, dass sie das letzte Woche bereits angewiesen hatte und es einfach nicht rausging. Und vor allem, dass sie das ja erst gesehen hat, als ich mich gemeldet habe. Anhand der Kontoauszüge hätte sie es doch merken müssen, oder?

2 Antworten

Bewertung
  • Robert
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Gehaltszahlung zum 15-ten des Folgemonats ist der übliche Zahlungstermin.

    Eine vereinbarte Abschlagszahlung wird sicher nicht ganz einfach einzuklagen sein. Ein Termin, ob nun absichtlich oder nicht absichtlich vergessen, für die Zahlung gibt es sicher nicht.

    Auch eine Abschlagszahlung wird zum üblichen Zahlungstermin der Gehaltszahlung durchgeführt. Das wird sicher auch ein Grund sein, dass es nicht klapen wird die enstandenen Gebühren zurückzuholen.

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Der Arbeitgeber ist mit seinen Gehaltszahlungen in Verzug,dann muss er auch die anfallenden Gebühren die sonst nicht angefallen wären (hätte er rechtzeitig überwiesen) bezahlen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.