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Dürfen Kinder selber entscheiden ?
Hej ihr lieben hab da ne Frage
Mein Vater ist vor 6 Jahren gestorben. Meine Mama hat vor diesen Monat zu heiraten. Die Geschwister von meinem Vater sind gegen die Heirat und haben meiner Mutter gedroht ihr meine kleinen Brüder wegzunehmen, da sie angeblich juristisch gesehen wegen der Heirat die kleinen nicht behalten darf. ( der eine ist 10 und der andere 12)
Nun zu meiner frage falls es wirklich so sein sollte dürfen dann die kleinen selber entscheiden ob sie bleiben wollen ?
Danke schon mal im voraus
12 Antworten
- BadenixeLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Solange keine Kindeswohlgefährung vorliegt (Verurteilung wegen Pädophilie, Drogen- oder Alkoholsucht, o.ä.), kann Deine Mutter heiraten wen sie will, und es wird sich nichts an ihrer Erziehungsberechtigung ändern. Die Geschwister Eures Vaters haben grundsätzlich gar nichts mitzureden. Bei den oben genannten Fällen allerdings wird das Jugendamt auf Anzeige von selbst tätig.
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Sorgeberchtigt ist einzig die Mutter, niemand sonst.
Die Geschwister des Vaters haben keinerlei Rechte, weder über die Lebensplanung der Witwe noch an deren Kindern - jedenfalls nicht in zivilisierten Rechtsordnungen.
- NathanLv 6vor 8 Jahren
Wenn die Mutter das Sorgerecht hat und davon ist auszugehen, dann haben die Geschwister des verstorbenen Vaters nichts zu melden. Und die Kinder können natürlich auch nicht entscheiden, ob sie bei der Mutter und ihren neuen Mann bleiben möchten. Das würde sich nur ändern, wenn ein Missbrauch vorliegt und auch dann entscheiden nicht die Kinder.
- ԩᴾԬLv 5vor 8 Jahren
Wenn deine Mutter 6 jahre lang allein für ihre kleinen Söhne sorgen konnte, so können diese missmutigen Verwandten nicht einfach solchen Unsinn anstellen, was soll denn eine Heirat den Jungs schaden? Da müssten schon echte Gründe angeführt werden.
Sollte es wirklich wegen des Sorgerechts zu einem Prozess kommen so haben die Kinder durchaus die Gelegenheit vom Richter gehört zu werden - die Entscheidung trifft allerdings der Richter. Und die Kinder haben auÃerdem noch einen Betreuer vom Jugendamt als gesetzlichen Vertreter für den Prozess.
Also sorge dich nicht, das sieht für das Zusammenbleiben der Familie gut aus.
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- vor 8 Jahren
Wo liegt das sorgerecht? liegt es bei deiner Mama und kein kindeswohlGefährdung ist festzustellen. Das ist nicht so einfach. Ich glaube ab zwölf oder vierzehn darf man selbst entscheiden:)
- vor 8 Jahren
Ich weià ja nicht wie es in Deutschland ist, aber in Ãsterreich bleibt die Mutter obsorgeberechtigt auch wenn sie nocheinmal heiratet bzw. der Vater stirbt. Die einzige Möglichkeit ist, wenn die Mutter das Kindeswohl gefährden würde. Die Kinder würden, käme es hart auf hart, gefragt, bei wem sie am liebsten bleiben, was jedoch das Gericht nicht bindet.
Quelle(n): Studium - Slovak08Lv 7vor 8 Jahren
Bezieht sich diese Situation auf Deutschland bezieht, behält die Mutter das Sorgerecht, es sei denn, das Wohl der Kinder wäre gefährdet. Dies würde durch das Familiengericht nach umfangreichen Recherchen entschieden werden. Auch wenn es den Geschwistern des verstorben Vaters nicht passt, hier gelten die deutschen Gesetze.
- openBOX#Lv 6vor 8 Jahren
also in deutschland hat ein kind ab 12 jahren bei dem thema schon groÃes mitspracherecht auf beide elterteile bezogen.
da es aber hier um ddie geschwister des vaters geht ist die rechtslage so; mutter hat immer vorrang wenn sie die kinder versorgen kann. sollte deine mutter also irgendwelche bereiche vernachlässigen kann das ganze vor gericht gehen wo geprüft wird ob deine mutter sorge"fähig" ist.
wenn ihr nicht zu denen wollt haben sie wenig chance, wenn bei euch nicht erhebliche mängel bestehen.
falls es zur anzeige kommt, oder meldung beim jugendamt soll deine mutter sich an einen familienrechtsanwalt wenden, auch wenn sie nicht soviel geld hat wird sie dort beraten. wenn die familie nämlich terror macht ist es ratsam sich juristisch abzusichern und ggf. dagen auch vorzugehen.
viel glück ;)
- KometLv 7vor 8 Jahren
Falls wir von Deutschland reden ist das Quatsch.
Es gibt einen Paragraphen im SGB8, der besagt, dass Kinder, die nicht zu Hause leben wollen und um Inobhutnahme bitten, vom Jugendamt untergebracht werden müssen. In einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie.
AuÃerdem werden Kinder und Jugendliche vor dem Familiengericht angehört, wenn jemand einen Antrag stellt, der sie betrifft.
Aber die Entscheidung trifft die allein sorgeberechtigte Mutter. Nur wenn das Familiengericht befürchtet, dass das Kindeswohl gefährdet ist, darf es entscheiden, dass das Kind woanders leben muss.