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kein Zugang zu meinem Sparbuch?

Meine Mutter, hat für mich ein Sparbuch angelegt als ich Minderjährig war. Jetzt, wo ich die Volljährigkeit erreicht habe, will ich meine Finanzen auch selber Verwalten. Meine Mutter hat das betreffende Sparbuch allerdings in einem Tresor, an den ich nicht heran komme. Erkundigungen bei meiner Bank haben ergeben, dass meine Mutter angeblich, weil das Sparbuch für mich angelegt wurde als ich Minderjährig war, darüber auch nach meiner Volljährigkeit verfügen kann. Ich bin mir allerdings sicher, dass dem nicht so ist. Bitte um Hilfe. Danke im vorraus F.S.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Zur Beantwortung Deiner Frage hilft der Vollzug der Steuergesetze weiter.

    Grundsätzlich gilt: Wenn das Sparbuch auf Deinen Namen läuft, dann hast Du die Verfügungsvollmacht. Wenn es auf den Namen Deiner Mutter läuft, dann kannst Du auch nicht an das Geld.

    Wenn das Sparbuch auf Deinen Namen läuft, dann sind Einzahlungen auf das Sparbuch als Schenkung an Dich zu betrachten. Zinsen, die anfallen, gehen zu Deinen Gunsten und die Versteuerung von Zinseinkünften ebenfalls. Sofern Deine Mutter zwar Geld auf ein Sparbuch unter Deinem Namen angelegt hat, die Beträge aber für sich beansprucht, muss sie auch für die Zinseinkünfte steuern bezahlen. - Hierzu gibt es einschlägige Bestimmungen, da manche Eltern versucht haben, durch Übertragung von Geldern auf ihre Kinder die Zinsbesteuerung zu vermeiden.

    Sofern also das Sparbuch auf Deinen Namen läuft UND die Zinseinkünfte von selbigem nicht in der Steuererklärung Deiner Mutter auftauchen (sondern in Deiner bzw. Deinem Freistellungsantrag zugerechnet werden), sollte das Geld Dir zuzurechnen sein.

    Bei Anlage des Sparbuchs kann Deine Mutter eine Verfügungsgewalt vereinbart haben. Ich bezweifle jedoch, dass selbige über die Volljährigkeit des Kindes (also von Dir) hinaus weiter gilt. Denkbar ist bestenfalls, dass das Sparbuch als "Oder-Konto" eingerichtet wurde. D.h., dass beide Verfüger (hier wohl Du und Deine Mutter) komplett über das Guthaben verfügen können. Auch hier ist wieder hilfreich zu klären, wer eigentlich die Steuern bezahlt hat.

    Die steuerlliche Frage kannst Du sehr einfach klären: Verlange von der Bank eine Jahressteuerbescheinigung aus der hervor geht, für welche Deiner Konten in welcher Höhe Zinsen abgeführt wurden bzw. in welcher Höhe Dein Freistellungsauftrag belastet wurde. Wurden Dir die Steuerabzüge von Deiner Mutter nicht erstattet und tauchen die Zinsen nicht in der Steuererklärung Deiner Mutter auf, dann ist alles klar.

    Da es außerdem Dein Sparbuch ist, das auf Deinen Namen läuft, kannst Du Dir alle Unterlagen dazu zeigen lassen, inkl. Vollmachten oder Kontoart (Oder-Konto?).

    Sparbücher haben allerdings die Eigenart, dass man ans Geld nur dann kommt, wenn man das Buch (=die Urkunde) vorlegt (typisch bei Sparkassen). Solange es im Tresor ist, ist das für Dich problematisch. Bei Büchern, die per Kontoauszug als Loseblattsammlung geführt werden, sollte allerdings die Vorlage des Personalausweises reichen.

    Allerdings solltest Du noch etwas bedenken: Das waren Geschenke Deiner Mutter an Dich. Damit kann eine Zweckbindung verbunden gewesen sein, z.B. die Finanzierung Deines Studiums. Darüber solltet ihr irgendwann einmal gesprochen haben. Falls die Theorie aber war, dass Dir als Erwachsener eine freie Verwendung zugebilligt werden sollte und nun Diskussionen los gehen, ob bzw. wofür Du das Geld verwenden darfst, müsstet Du Dir eine Frage beantworten: Willst Du unter diesen Umständen diese Geschenke überhaupt haben? Die elterliche Frage nach dem Verwendungszweck ist aber verständlich: Welche Eltern wollen schon, dass Geschenke sinnlos verpulvert werden.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Auf wessen Namen ist das Sparbuch angelegt ? Auf Deinen ? Dann kommst du auch ohne das buch an die Kohle (du könntest es ja auch verloren haben) und die Bank muss dir Zugriff aufs Sparkonto gewähren (natürlich nur nachdem du dich ausgewiesen hast)

    Läuft es auf Deine Mutter ? Dann hast du Pech gehabt und bist auf deren goodwill angewiesen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja und? Wofür wurde das angelegt? zum Verbraten mit 18?

    Ich habe das gleiche Problem, aber als Mutter - meine Tochter wird 18, aber sie akzeptiert, dass wir (Großeltern und ich) ihr keinen freien Zugriff gewähren.

    DENN: Das Geld ist für Einrichtung, Führerschein, etc. angespart.

    Ergo: Absprache, Geld, Einkauf, abrechnen.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ein Sparbuch ist freizügig - Wenn du das in Händen hälst. dann hast du im Regelfall auch Anspruch auf die Kohle...

    Auf Sicht wird ausgezahlt

    Regress ist eine andere Sache - wenn das Geld dir nicht gehört, dann wirste du dafür haften müssen.

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  • Flinke
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Frage einen Rechtsanwalt. der gibt Dir die richtige Auskunft .

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Deine Mutter ist Inhaber des Kontos, daher hat auch nur sie Zugriff darauf.

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