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Kann man sich vorsorglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden?

Hallo,

am Wochenende haben wir schockiert davon erfahren, dass die Firma, in der mein Mann beschäftigt ist, wohl pleite sein soll...Nun haben wir die Befürchtung, dass es wirklich so sein könnte und machen uns Gedanken, wie es weiter geht...Kann mein Mann sich vorsorglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, um schon vorab Stellenangebote zu bekommen und falls es wirklich zu einer Arbeitslosigkeit kommen sollte (was wir nicht hoffen) nicht benachteiligt sein, wenn es um die rechtzeitige Arbeitslosenmeldung geht????

Wer kann helfen??

Vielleicht hat jemand von Euch das schon gemacht??

LG

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Arbeit suchend kann er sich jederzeit melden, auch wenn er noch regulär beschäftigt ist. Eine Arbeitslosmeldung kann er erst machen, wenn die Arbeitslosigkeit eingetreten ist - auch dann erst können Leistungen wie Arbeitslosengeld beantragt werden. Sobald ein Zeitpunkt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht, muß man sich sogar 3 Monate vorher Arbeit suchend melden!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ich wusste das ich in 6 Monaten Arbeitslos sein werde....und konnte mich ebenfalls schon Arbeitssuchend melden.

    Arbeitslos erst wenn man tatsächlich eine Kündigung in Händen hat.

    Ich würde sagen persönlich vorsprechen, Termin geben lassen und gut. Auc hwenn man es manchmal nciht glaubt, es gibt auch nette Kompetente Leute beim Arbeitsamt

    Quelle(n): selbst
  • TriPo2
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Arbeitssuchend kann man sich jederzeit melden. ArbeitsLOS logischerweise erst dann, wenn man tatsächlich WEISS, dass man seine Stelle verliert.

    Anstatt auf irgendwelche Vermittlungsvorschläge durch's Arbeitsamt zu hoffen, würde ich lieber selbst aktiv werden - schlag die Zeitung auf, guck ins Internet, Möglichkeiten gibt's viele.

    www.jobrobot.de stellt nach euren Parametern aus verschiedenen Suchbörsen die Ergebnisse zusammen.

  • .
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    arbeitssuchend kann er sich jetzt schon melden. arbeitlos meldet er sich, wenn er die kündigung bekommt - möglichst am nächsten werktag oder am montag, falls er die kündigung am freitag erhält.

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