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Arbeitslosengeld nach einem Jahr Ausland?
Hallo, ich bin nun seit Januar im Ausland.. erst in Neuseeland und nun seit anfang November in der Schweiz. Bevor ich ging bekam ich 3 Wochen lang Arbeitslosengeld. Jetzt würde ich gerne wissen, was ich genau tun muss um wieder Arbeitslosengeld beziehen zu können. Ich habe gelesen, dass ich mich 3 Monate vorher arbeitssuchend hätte melden müssen, aber da wusste ich ja noch gar nicht wann ich heim komme. Seit heute weiss ich das genau Datum und habe mich über die Internetseite der Jobbörse arbeitssuchend gemeldet. Aber wird mir das jetzt zum Verhängnis? Nun brauche ich wahrscheinlich noch nen persönlichen Termin um mich auch Arbeitslos melden zu können. Was muss ich denn noch beachten? Reicht es überhaupt mich über die Internetseite der Jobbörse arbeitssuchend zu melden? Lieben Dank
ich habe den anspruch, weil ich davor 10 jahre fleissig eingezahlt habe und im letzten jahr ... in dem ich weg war... nichts in anspruch genommen habe. also geht der anspruch natürlich jetzt nach dem jahr pause ganz normal weiter, bis ich schnellst möglich wieder eine arbeit gefunden habe.
ich werde auch erstmal einen job in deutschland suchen und mich dort beweben... aber trotzdem danke für die info mit dem formular... vll brauche ichs ja nochmal!
4 Antworten
- idril_arienLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Nein, du mußt dich nicht drei Monate vorher arbeitssuchend melden sondern ab dem Zeitpunkt zu dem du weißt, daß du es bist. Ausnahme sind befristete Arbeitsverträge. Da mußt du dich drei Monate vor Ablauf bereits melden. Sonst sobald du die Kündigung hast.
Ob das über das Internet reicht, kann ich dir nicht sagen. Ruf einfach dort an, dann bekommst du auch genauere Auskünfte.
- TriPo2Lv 7vor 8 Jahren
Hast Du denn überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld - hast Du die notwendigen Beitragszeiten nachgewiesen? Ich bin mir nicht sicher, aber warum solltest Du denn Alo-Geld bekommen, wenn Du im letzten Jahr gar nix in die Kassen eingezahlt hast...
- vor 8 Jahren
Arbeitsagentur Service-Hotline
Bitte halten Sie bei telefonischer Kontaktaufnahme Ihr Kassenzeichen / Vertragsgegenstandsnummer bereit.
Tel: 01801 / 003090
(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Aber im Normalfall wird man da nur angemotzt!
- ebberatLv 5vor 8 Jahren
Ganz normal arbeitslos melden.
Dort wird Dir dann alles weitere erklärt.
Du brauchst für die Arbeit in der Schweiz auf jeden Fall ein PDU1 Formular.
Das entspricht dem früheren E301 Formular.
Das musst Du über Deinen Schweizer Arbeitgeber beantragen.
Das Formular ist gleich einer Deutschen Arbeitsbescheinigung.