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Sind die Inhalt dieses Arbeitsvertrags in Ordnung?

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit eine neue Arbeitsstelle anzutreten, muss aber sagen, dass ich mich erstmals in ein kleineres Unternehmen begeben würde und ich bislang immer nur in der Zeitarbeit tätig gewesen bin. Daher bin ich mit "echten" direkten Verträgen noch nicht so sehr vertraut.

Sind die folgenden Klauseln soweit okay:

1) "Er wird als xy eingestellt. Der Mitarbeiter kann ggf. auch in anderen Bereichen eingesetzt werden."

Darf das dort hinein bzw. könnte der einen beispielsweise also auch dauerhaft im Vertrieb arbeiten lassen, obwohl man selbst Buchhalter ist (Extrem-Gegenbeispiel)?

2) "Drei Monate Kündigungsfrist für beide Seiten". Das kam mir extrem lang vor, denn man stelle sich vor, es passiert in der Familie o.ä. etwas weit entfernt und man wäre solange gebunden. Vier-acht Wochen wären doch besser, auch für etwaige darauffolgende Arbeitgeber oder?

3) "Wird der MA durch Handlungen eines Dritten arbeutsunfähig, tritt er bereits jetzt die ihm gegen diesen Dritten gegenüber zustehenden Schadensersatzansprüche wegen Verdienstausfall insoweit ab, als der Arbeitgeber für die Ausfallzeit Areitsentgelt gezahlt hat"

Verstehe ich doch so, dass der Arbeitgeber das Recht hat den schuldigen Dritten in Anspruch zu nehmen und ist somit in Ordnung?

4) "Vertragliche Verschwiegenheit ggü. anderen Mitarbeitern"

Ist das eine gängige Formel und man darf wirklich nicht untereinander über seine eigenen Konditionen sprechen?

5) "Falls der MA seine Tätigkeit zum Starttermin unentschuldigt nicht aufnimmt...wird ein Bruttogehalt als Strafe fällig"

Wie strikt ist diese Auslegung?

Beispiel: man findet bis dahin keine entsprechende Wohnung oder erhält kurzfristig noch ein wesentlich attraktiveres Angebot. Wären das gute Gründe bzw. bei zweiterem könnte man ja auch sofort in der Probezeit kündigen und davon hätten die ja dann auch nichts. Fein heraus wäre man auf jeden Fall als AN.

Vielen Dank

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    1. Hier fehlt eigentlich das Wort "zumutbar". Der Einsatz in einem anderen Bereich des Unternehmens muss also zumutbar sein.

    2. Die gesetzliche Kündigungsfrist kann durch Arbeitsvertrag, betriebliche Vereinbarung (Betriebsrat) oder Tarifvertrag abgeändert werden. Jedoch darf diese Kündigungsfrist dann nicht kürzer als die Gesetzliche sein. 3 Monate für beide Seiten sind zulässig.

    3. Ist zulässig und betrifft dich eigentlich als Arbeitnehmer nicht.

    4. siehe dazu http://www.dvs-verm.de/info/verguetung.pdf

    5. Eine Vertragsstrafe darf im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

    Kündigung vor Arbeitsantritt (Vorabkündigung)

    Ob eine Kündigung bereits vor Arbeitsantritt möglich ist, hängt in erster Linie von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ab. So ist es arbeitsvertraglich möglich eine Kündigung vor Arbeitsbeginn auszuschließen. Ohne eine solche Regelung im Arbeitsvertrag wird eine Kündigung vor Dienstbeginn als zulässig angesehen. Etwas unsicher ist, ob die einzuhaltende Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber oder erst ab dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Tag des Arbeitsantritts beginnt. Nach vorwiegender Meinung beginnt die Kündigungsfrist erst ab Arbeitsbeginn zu laufen. http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeits...

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Der Vertrag ist völlig i.O.

    1. Ich schließe mich Jürgen an - es fehlt das Wörtchen "zumutbar" - andererseits habe sich schon viele Menschen vor Gericht darüber gestritten, was denn zumutbar sei - Fakt ist: Du darfst als Buchhalter nicht z.B. an eine Maschine gestellt werden und Teile zurichten (nur als Beispiel). Das Direktionsrecht gibt dem Arbeitgeber aber recht viel Gestaltungsspielraum, wie Du anderweitig eingesetzt werden kann - zum Erhalt Deines Arbeitsplatzes.

    2. Eine längere Kündigungsfrist wird als vorteilig für den Arbeitnehmer angesehen - Du musst es ja auch unter dem Aspekt sehen: er hat ja auch 3 Monate einzuhalten. Also sprich: Du stehst nicht von heute auf morgen vor der Tür...

    3. Richtig

    4. Auch da hast Recht - zu den Konditionen gehören in diesem Fall so Details wie Gehalt KüFri usw. Ich habe es zwar noch nie erlebt, dass ein AG gegen seinen AN vorgegangen wäre, wenn dieser sich nicht an die Verschwiegenheit hielt, ich würde an Deiner Stelle trotzdem den Mund halten...

    5. Das Zauberwort ist "unentschuldigt" - es steht nicht da, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen wäre. Die KüFri beträgt in diesem Fall 2 Wochen.

  • vor 8 Jahren

    der vertrag ist sittenwidrig! den würde ich nie unterschreiben.

    gehe damit zu einen anwalt und lasse ihn prüfen!

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