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Honorieren wir gerade den Einsatz von Gewalt?

Ich würde gerne eure Meinung dazu hören, ob wir (bzw. unsere Politiker) durch die Überlegungen zum Verbot des kontroversen Films "Innocence of Muslims" nicht den Einsatz von Gewalt honorieren.

Der Vergleich mag hinken, doch beim Erscheinen des Films "Das Leben des Brain" gab es auch starke Kontroversen. Was wäre wohl gewesen, wenn damals mit Gewalt auf den Film geantwortet wäre? Wäre es dadurch vielleicht zu einem Verbot gekommen?

Womit wir schon beim Kern meiner Frage wären: Könnte es nicht sein, dass ein Verbot des Mohammed Films in Zukunft "Interessengruppen" den Anreiz verschafft ihr Anliegen mit Gewalt durchzusetzen? Vielleicht müssen dann auch Satiresendungen, die des Öfteren rechtsextreme Gruppierungen durch den Kakao ziehen, ihr Programm anpassen, um die öffentliche Ordnung nicht durch rechtsextreme Ausschreitungen zu gefährden.

Was denkt ihr? Ist das alles Quatsch, seht ihr die Sache ähnlich oder habt ihr ganz andere Gedanken zu diesem Thema?

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wie kann man wegen einer Beleidigung durch einen schlechten Film, Mord , Morddrohungen , Brandstiftungen , Erpressungen , Einfach so hinnehmen. Da schreibt hier einer wir sollten doch froh sein , dass die islamisten in deutschland so besonnen reagieren und nur friedlich demonstrieren. Dafuer sollten wir sie achten und Respekt vor ihnen haben. Dabei haben sie diesmal nur notgedrungen das Kriegsbeil zu hause gelassen. Wo bleibt deren Demonstration gegen Mord und Todschlag ,die ihre Brueder und Schwestern in der ganzen Welt veranstalten.

  • vor 9 Jahren

    Mal ganz ehrlich. Die Politiker haben einfach Schiss, dass die Lage in Deutschland auch eskalieren könnte, wenn der Film gezeigt würde und sind deswegen bereit eher die demokratische Grundordnung mit Füßen zu treten. Oder glaubt jemand, dass sich die Politiker tatsächlich um die verletzten Gefühle der Muslime kümmern?

    Dieses umstrittene Machwerk ist tatsächlich eine Verunglimpfung einer Religion und hat mit Satire nichts gemeinsam, aber der Film provoziert auch diejenigen, die provoziert werden wollen. Wer sich in seinem Glauben verletzt fühlt, kann in einem demokratischen Staat ganz zivilisiert vorgehen und seine Rechte verteidigen.

    Zu diesem Thema hat mir der folgende Artikel auch gut gefallen: http://www.focus.de/politik/deutschland/fietz-am-f...

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Ein Verbot wäre das letzte denn es stellt unsere freiheitliche Grundordnung infrage. Die Politiker, die das fordern, zeigen nur ihre Feigheit sich dem Problem zu stellen, sie richten ihr Fähnchen mal wieder nach dem Wind der allgemeinen Empörung.

  • vor 9 Jahren

    gewalt ist nie gut, egal wo und wie.

    ich glaube nicht, dass "wir" den einsatz von gewalt honorieren. letzten endes geht es um unser aller freiheit und nicht zuletzt auch und vor allem um die religionsfreiheit. nur dank der religionsfreiheit kann und darf jeder denken und glauben was er möchte. egal, welche weltanschauung vorherrschen würde, sie wäre die einzig erlaubte. und von diesem zwang haben wir uns in unseren breitengraden befreit. im interesse aller menschen. egal ob sie glauben oder nicht.

    dass in islamischen ländern den menschenrechten eine spezielle islamische variante beigestellt wurde, ist eine unehrliche haltung. man kann nicht die allgemeine variante gutheissen, in der allen weltanschauungen das gleiche recht eingeräumt wird, und gleichzeitig eine islamische variante beistellten, in der die scharia als *alleinige* grundlage der menschenrechte betrachtet wird. es ist, wie wir heute sehen, nicht nur unredlich, sondern unmöglich auf zwei hochzeiten zu tanzen. die folgen sind, dass sich extremisten auf ihre auslegung berufen können und zu keinen kompromissen bereit sind. im gegenteil. wer sich für die allgemeine variante ausspricht, verfällt automatisch der rigiden auslegung der scharia-variante. dazu ein kleiner ausschnitt aus art. 2:

    "a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt."

    ich frage mich, ob die muslime es in ihren ländern schaffen, aus eigenem interesse sich für den frieden und die religionsfreiheit zu entscheiden und sich dafür stark machen können. ich kann es fast nicht glauben. nicht nur grosse teile der bevölkerung, sondern auch die führer, vor allem auch die religiösen führer, müssten weitsichtig genug sein und langfristig von ihrem totalitären system abweichen. eine andere lösung sehe ich leider nicht.

    bei uns sind nicht verbote gefragt sondern toleranz. wer etwas glaubt, glaubt, weil er von seinem glauben überzeugt ist. wenn dieser glaube in den köpfen andersgläubiger durch den kakao gezogen wird, oder die götter dreck fressen müssen, dann wird keinem einzigen heiligen auch nur ein einziges haar gekrümmt. überzeugungen kann man nicht beleidigen. gläubige verlangen andersdenkenden menschen oft genug auch viel toleranz ab. nicht verbote sind deshalb gefragt, sondern gegenseitige toleranz.

    [nachtrag]

    kaelon stimme ich bei. den film kenne ich auch nicht.

    kritische, ablehnende und auch respektlose äusserungen gegenüber *weltanschauungen* (nicht menschen) sind meiner meinung nach zulässig. andernfalls ist die glaubensfreiheit nicht in allen punkten möglich: http://de.wikipedia.org/wiki/Blasphemie

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  • vor 9 Jahren

    Einerseits predigen unsere Politiker gerne: Der Rechtsstaat ist nicht erpressbar. Das habe ich schon in meiner Kindheit gehört, als die RAF wieder einmal jemanden entführt hat und dafür Kollegen freipressen wollte.

    Demgegenüber steht der § 166 StGB (166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen), der gemeinhin als Gotteslästerungsparagraph bezeichnet wird. Abs. 1 sagt: Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Man beachte, dass der öffentliche Frieden geschützt werden soll, nicht die Religion. An konkurrierenden Grundgesetzen haben wir Religionsfreiheit (die indes durch den schlechtesten Film nicht eingeschränkt wird) und Meinungsfreiheit.

    Ich denke, dass jeder Mensch damit leben können muss, dass ein anderer Mensch die eigenen religiösen Überzeugungen nicht teilt und dann in Wort, Schrift oder Film in künstlerischer(!) Weise mehr oder weniger aggressiv angreift. Grundsätzlich erlaubt die Religionsfreiheit auch keine Gewalttätigkeiten gegen andere. Damit kann ich auch nicht zustimmen, dass der Film Gewalt provozieren würde. Der Film mag provozieren, aber eher zum Nachdenken auf allen Seiten über ein vernünftiges Miteinander, nicht aber zu Mord, wie leider schon geschehen.

    Ich billige zwar den Film nicht (und das auch noch, ohne ihn gesehen zu haben!), aber noch weniger billige ich, dass der Staat in seinem Gewaltmonopol einknickt. Wieder mal gilt die Frage: Was kommt als nächstes? Was darf "man" nicht mehr sagen, schreiben etc., weil es negative Reaktionen von einem Dritten provozieren könnte? Ich stimme zu, dass durch ein Aufführverbot letztendlich der Einsatz von Gewalt honoriert wird und gewalttägige Elemente durch die erzielten Erfolge nur weiter motiviert werden, noch mehr Gewalt auszuüben.

  • vor 9 Jahren

    Das Problem ist ganz anders !

    Wer Streit sucht, für den ist jeder Anlass recht.

    Ich würde jede Wette eingehen, die meisten, die lautstark auf den Straßen protestieren, haben das Video nie gesehen. Und selbst viele Hassprediger, die die Menschen auf die Straße hetzen, kennen es nicht. Ihnen geht es nur darum, Terror zu verbreiten, und dafür ist ihnen jeder Anlass recht. Den Predigern geht es nur darum, die eigene Regierung an den Pranger zu stellen, um selbst an die Macht zu kommen. Im Grunde ist ihnen das Machwerk sch. egal, es interessiert sie nicht. Diese Terror-Krawalle sind doch nur in Staaten, wo die Regierungen schwach sind ! Oder hast du je etwas von Protestaufmärschen in Saudi-Arabien gehört, dem Kernland des Islam ?

    Es handelt sich um reine Machtdemonstration.

    Quelle(n): Anders Behring Breivik in Schweden Fußballstadien in Deutschland usw
  • vor 9 Jahren

    Das Problem mit den Rechtsextremen ist doch nur, für echte Auschreitungen sind das einfach (noch?) zu wenige. Wenn die 'ne Demo machen, müssen die doch ihre Leute aus ganz Deutschland zusammenkarren, um 300 Mann zusammen zu bekommen. Die wirkliche Gefahr bei rechten Demos geht doch von den Krawallmachern der Linken aus, auch wenn die öffentlich-rechtlichen Propagandaschleudern das immer anders darstellen.

    Aber im Grunde hast Du schon recht. Hier wird an den Grundfesten der Republik gerüttelt. Wenn die NAZIS doch mal an die Macht kommen sollten (was ich nicht für ganz unwahrscheinlich halte), dann stoßen sie auf eine Bevölkerung, die demokratischer Grundwerte entwöhnt sind. Und dann brauchen sie nur die von den "Demokraten" entwickelten Strukturen auf diese anzuwenden.

    Demokratie ohne das freie Wort ist ein Witz.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ausgerechnet die naive und manchmal unbeholfene Familienministerin Schröder hatte mal den A**** in der Hose, öffentlich nur gewisse Bedenken gegenüber dem Islam zu äußern und konnte sich danach mit Drohanrufen herumschlagen, bei denen ihr auch der Tod angedroht wurde.In einem Interview hatte sie sich mal darüber beschwert, dann die Füße still gehalten und inzwischen wird sie nicht mehr belästigt, äußert aber auch keine Bedenken mehr am Islam.

    Wenn das arme Ding schon mehr A**** in der Hose hatte als die anderen Politiker (für ihre Verhältnisse war das ja schon was), dann kannst du aber lange warten, dass die Politiker mal keine Gewalt von Muslimen honorieren!

    Und auf Sarrazin allein solltest du auch nicht bauen, nicht etwa, dass er nicht Recht hätte, aber 1 Mann allein kann uns auch nicht retten, ein Fakt, den scheinbar auch die meisten seiner Anhänger nicht zu begreifen scheinen, die seinen Mut öffentlich Stellung zu beziehen bewundern und feiern, selber aber schön die Klappe halten, wenn es darauf ankommt !

  • vor 9 Jahren

    Na ich frage mich, wie sowas überhaupt eine derartige Resonanz haben kann.

    Wenn ich einen Film drehen würde bezweifle ich das ich das überhaupt schaffen würde

    damit Leute derartig auf die Palme zu bringen.

    Und dann geht es doch jetzt gar nicht um den Film sondern um die Frage warum der Film so krass reinhaut.

    Na und diesbezüglich würde dann der Film ja auch behilflich bei der Integrationsarbeit sein.

    Da er zeigt was manche Orientalen nicht abhaben können.

    In dem Fall regen die Leute sich ja dann auf, weil ihre seelisch verletzliche Seite zur Schau gestellt wird.

    Und da liegt es ja dann am einzelnen ob er das nun nutzen möchte um die Orientalen zu bekämpfen, oder um sie tolerieren zu können.

    Ob das nun so eine Integrationspolitik ist, das der Film dann erst verboten werden muss, damit Die die das anschauen dann vogelfrei und unsicher werden, und dann ihrer Frau auch ordentlich paranoid den Schleier vors Gesicht hängen können ?

  • kaelon
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Falls der Film nach § 130 StGB den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt,

    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    ...was sehr warscheinlich ist, dann muss das öffentliche Vorführen des des Filmes verboten werden.

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