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Erbe bei Privatinsolvenz?

Hi,

Folgende Problematik: Damit der Nachlass (Haus) in der Familie bleibt, hat einer von drei Erben ausgeschlagen und einer der beiden übrigen wollte das Haus übernehmen. Jetzt macht dieser einen Rückzieher weil er sich finanziell überschätzt hat. Kann derjenige, der ausgeschlagen hat das Haus den beiden anderen abkaufen? Wie verträgt sich das mit dessen Privatinsolvenz?

Update:

@alle: natürlich darf man ein Erbe bei Privatinsolvenz ausschlagen. Kann ja sein dass das Haus verschuldet ist.

7 Antworten

Bewertung
  • Ulli
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Legal wird das nicht abzuwickeln sein. Wir hatten einen ähnlichen Fall in der Familie, der aber schon einige Jahre zurückliegt, deshalb sind meine Informationen evtl. überholt. Also zunächst durfte der in Privatinsolvenz steckende das Erbe überhaupt nicht ausschlagen, weil 50 % seines Erbes an die Gläubiger gehen mussten. Neue Schulden hätte er aufnehmen dürfen, das Geld wäre aber ebenfalls lt. Insolvenzverwalter an die Gläubiger geflossen. Bei dem von dir geschilderten Fall wird handfester rechtlicher Rat unumgänglich sein, um die Privatinsolvenz nicht zu gefährden oder sogar bei Bezahlung mit nicht offengelegtem Geld strafrechtlich Ärger bekommen zu können.

  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    "Wie verträgt sich das mit dessen Privatinsolvenz?"

    Derjenige, der sich in Privatinsolvenz befindet, hat das Erbe ausgeschlagen? Das hätte er gar nicht dürfen!

    Oder befindet sich derjenige in Insolvenz, der das Haus behalten wollte? Dann soll er das Haus eben verkaufen (egal an wen) und seinen Teil des Erlöses an seine Gläubiger reichen.

    ---

    "Kann ja sein dass das Haus verschuldet ist."

    Dann wird das aber geprüft. Und verschuldet ist nicht überschuldet. Wenn das Haus überschuldet war, stellt sich allerdings erst recht die Frage, was es bringt, wenn der Dritte diese Immobilie nun kauft.

  • vor 9 Jahren

    Es gilt zu prüfen, ob er das Erbe überhaupt auszuschlagen berechtigt war!

    Da habe ich so meine Zweifel.

    Damit dürfte ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht vorliegen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn jemand in Privatinsolvenz ist, kann er absolut garnichts mehr ! Der Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass keine weiteren Schulden aufgenommen werden dürfen ansonsten würde die Insolvenz

    verfallen und nicht anerkannt werden.

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  • Bolle
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Bei Insolvenz,kann er gar nichts kaufen.Sollte er versteckte Gelder haben und das Haus kaufen,macht er sich durch die Insolvenz strafbar,weil er diese Summe Geld nicht angegeben hat und das Haus,würde sowieso gepfändet.Als Insolvent ist man ziemlich gestraft.Man darf nur soviel Geld besitzen,was man zum Leben braucht.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Mir ist nicht ganz klar geworden, ist nun der Erblasser in Privatinsolvenz, oder der Erbe, der ausgeschlagen hat?

    Erblasser in Insolvenz: Der Erbe hat ausgeschlagen, damit er keine Schulden bezahlt, also gehört das Haus ins Erbe und wird nur durch die zwei anderen geteilt. Wenn keiner übernehmen kann, muss das Haus veräussert werden, egal an wen, damit die Schulden gedeckt werden können. Vom Verkaufspreis hat allerdings der Erbe, der ausgeschlagen hat, keinen Anteil - der geht nur an die beiden anderen. Die dürften kein Interesse haben, ihm das Haus zu schenken, da sie auch für die Schulden geradestehen.

    Ausschlagender Erbe in Insolvenz: Er hat kein Mitspracherecht und keinen Anteil mehr gut. Sollte dieser Handel dem Erbschaftsamt, oder auch nur dem Grundbuch bekannt werden, wird die Steuer schneller da sein, als ihm lieb sein dürfte! Für den ersten Schuldner, der davon erfährt, wirds ein Fressen ihn neu einzutreiben...und dafür muss er dann das Haus gleich wieder verkaufen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Sehr Schlecht, Schulden sind da um sie abzuzahlen und nicht um da zu bleiben.

    Quelle(n): Tag
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