Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Unternehmensgründung: Vorläufige Arbeitsverträge? Wie?
Hallo, ich möchte bitte nur Antworten von Leuten die wissen wovon sie sprechen.
Unser gemeinnütziges Unternehmen soll im August oder September eröffnen. Dies hängt von zahlreichen amtlichen Erlaubnissen ab, die wir dann erst bekommen oder im schlimmsten Fall nicht. Unklar ist also a.) Der Beginn und b.) OB es überhaupt klappt. Wir möchten nun mit Bewerbern eine verbindliche Vereinbarung treffen. WENN es also überhaupt klappt dann stellen wir sie ein - wenn behördliche Dinge nicht zu regeln sind und das Unternehmen nicht zustande kommt dann nicht. Wir können zudem nicht den sicheren Zeitpunkt nennen- es ist entweder der 1.8 oder der 15.8. oder der 1.9. Wir möchten keine Klagen am Hals haben. Was wir zusichern möchten ist, dass wenn die Stelle entsteht wir genau diese Person einstellen werden und niemand anders. Wie macht man das? Vorläufiger Vertrag? WIE? Oder eine Art "Einstellungsabsicht"?
5 Antworten
- Lord WappingLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Jede Vereinbarung, ob die nun Vereinbarung, Absichtserklaerung, Vertrag oder sonstwie heisst ist eine rechtliche Verpflichtung, denn sonst brauchte man sie ja nicht. Es gibt in der rechtlichen Wuerdigung nur ein entweder / oder, kein "wenn und falls". Mit so vielen Unbekannten Faktoren kannst Du kein Dokument ertstellen, das waere vollig absurd und wuerde von jedem Arbeitgsreicht als nichtig erklaert werden. Wenn Du noch kein Unternehmen hast dann kannst Du keine Stellen zusichern, und eine "Zusicherung" die darauf basiert dass bestimmte in der Zukunft stattfindende Ereignisse eintreten ist keine.
- RaikLv 7vor 9 Jahren
Dein Ansinnen macht keinen Sinn. Ein Vertrag müsste ja verbindlich sein und genau das soll er nicht. Welche Zusage willst Du einem Bewerber also geben und was erwartest Du als Gegenleistung?
Natürlich herrscht Vertragsfreiheit, Ihr könnt reguläre Arbeitsverträge machen und schreibt einfach rein, dass der Vertrag unter dem Vorbehalt des Zustandekommens des Unternehmens gilt. Aber damit ist es von Euch aus unverbindlich und genauso wird es auch ein potentieller Arbeitnehmer betrachten.
- vor 9 Jahren
Hallo
Wenn unklar ist wann und ob eine Arbeitsstelle entsteht kann ich doch noch keinen Vertrag machen. dies kann ich auch anderen nicht zumuten.
Soweit ich weiss gibt es in Deutschland keinen Vorläufigen Vertrag man kann aber einen Vorvertrag machen in dem man in dem man sich verpflichtet wenn dann einzustellen was aber dann auch bindend ist. Selbst kann man sich aber nur insoweit absichern, daà der Vertragspartner einen sofort informiert wenn er dann nicht mehr zur Verfügung steht.
Ansonsten suche doch mal im Internet nachdem entsprechenden Vertragsrecht!
- Anonymvor 9 Jahren
Mit so einer windelweichen Vereinbarung ist niemandem geholfen, die kannst du gleich in die Tonne treten.
Bleibt nur zu hoffen, dass du von anderen geschäftlichen Angelegenheiten mehr Ahnung hast.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- TriPo2Lv 7vor 9 Jahren
1. auch eine mündlich abgegebene Einstellungszusage ist verbindlich. Das Nachweisgesetz besagt lediglich, welche wichtigsten Eckdaten schriftlich zusammengefasst werden müssen.
2. man kann in dem Vertrag als Einstiegsdatum den 01.09. oder früher aufnehmen - diese Formulierung ist völlig legal
3. Stellt sich mir die Frage, warum ein Arbeitnehmer so verrückt sein sollte, sich auf so ein Himmelfahrtskommando einzulassen. Seh es doch auch mal aus der Sicht des Arbeitnehmers: ihr wollt diese an die Leine nehmen, für den Arbeitsmarkt blockieren und dann klappt irgendwas nicht und die Leute stehen wieder / erst recht auf der StraÃe...