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Wer zahlt die Portokosten bei Rücksendung an ein Versandhaus?

Ich habe vor einiger Zeit bei einem Versandhaus Ware bestellt und diese komplett zurückgesandt, da sie nicht meinen Erwartungen entsprochen hat.

Von anderen Versandhäusern bekomme ich bei Rücksendung der kompletten Bestellung die Versandkosten wieder gutgeschrieben, in diesem Fall war es nicht so - das Versandhaus hat mir also die Versandkosten trotz Rücksendung der Ware in Rechnung gestellt.

Ist das rechtens oder kann ich hier eine Gutschrift der Versandkosten fordern?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die Antwort von zungenkoeder ist wirklich Top. Leider beantwortet sie die gestellte Frage überhaupt nicht. In der gestellten Frage geht es eindeutig um die Versandkosten des Versandhauses an den Besteller, und nicht um die Rücksendekosten.

    Urteil des EuGH: Versandkosten müssen bei Rücksendung erstattet werden

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/urteil-des-eugh-v...

  • vor 9 Jahren

    Liegt der Bestellwert lt. § 357 II BGB unter 40,-- Euro trägt der Verbraucher i.d.R. die Portokosten.

    Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro können dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Wichtig ist hier das Wort "vertraglich". Im Vertrag selber, im allgemeinen wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die auch wirksam zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden müssen, kann der Unternehmer vereinbaren, dass bis zu einer Bestellung von 40 Euro der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Fehlt es einer solchen Vereinbarung, wie z.B. dadurch, dass entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen gar nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden, kann der Verbraucher auch bei geringeren Bestellwerten die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden. Entscheidend für den Wert von 40 Euro ist der Bestellwert. Werden also für mehr als 40 Euro mehrere Gegenstände bestellt und nur ein Gegenstand im Wert von weniger als 40 Euro zurückgesandt, hat der Verbraucher keine Rücksendekosten zu tragen.

    Quelle(n): § 357 II BGB
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    wenn der Warenwert unter 40€ war ist das rechtens...

  • vor 9 Jahren

    Zungenkoenig hat recht, mehr gibt es nicht dazu zu sagen!

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  • vor 9 Jahren

    Es ist überall eine Regelung der Bestellgrenze festgelegt worden. Ist der überschritten braucht man keine Versandkosten zu bezahlen, auch nicht bei einem Rückversand. Also mal nach schauen wie hoch der Bestellwert war.

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