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Bank erhebt Gebühren nach Änderung der AGB´s trotz Widerspruch - zulässig?

Ende letzten Jahres hatte mir die "schbarda"-Bank mitgeteilt, dass sie ab Anfang diesen Jahres eine monatliche Kontoführungsgebühr von 5,00eur erheben wird. Dieser Änderung der Geschäftsbedingungen hatte ich fristgerecht widersprochen. Mein Konto wurde daher seitens der Bank gekündigt.

Auf der letzte Abrechnung vom 16.04. habe ich eben bemerkt, dass trotz meines Widerspruchs für die ersten drei Monate 2012 die Kontoführungsgebühren erhoben wurden.

Wie ist hier die Rechtslage, ist die Erhebung trotz der Bank vorliegendem Widerspruch zulässig?

Bitte um Tipps aus ähnlichen Erfahrungen mit der Bank.

(Ich bin noch innerhalb der 6 wöchigen Frist für schriftliche Einwände.)

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Natürlich nicht!

    Der Sinn Deines Widerspruchs war ja, daß Du einer einseitigen Änderung der AGB nicht zustimmst, und diese Änderung daher für Dich nicht gültig werden kann.

    @Slovak08:

    Deine Rechtsauffassung ist schräg:

    Was genau soll denn Deiner Meinung nach ein zulässiger Widerspruch bewirken?

    Eine einseitige Änderung der AGB bedarf eben immer der Zustimmung der anderen Seite, um Gültigkeit zu erlangen! Ansonsten gelten die vorher vereinbarten Bedingungen, denen beide Seiten zugestimmt hatten.

  • Sepp
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Wäre mir neu das die Kontoführungsgebühr erheben!

  • vor 9 Jahren

    Die Erhebung der Kontoführungsgebühren nach den neuen AGB ist rechtmäßig und zulässig, ebenso wie die fristgemäße einseitige Kündigung deines Kontos. Fällt die Zeit der fristgerechten Aufrechterhaltung deines Kontos bereits in die Laufzeit der neuen AGB entstehen die zusätzlichen Kosten trotz deines Widerspruchs.

    Es wäre besser für dich gewesen, du hättest nicht nur einen Widerspruch eingelegt, sondern aufgrund der neu eingeführten Kontoführungsgebühren sofort dein Konto zum 31.12.2011 zu kündigen. Das Recht müsste dir in der Rechtsmittelbelehrung durch die Bank auch eröffnet worden sein.

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