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Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis beim ersten Minijob?

Hallo,

ich habe Unterlagen für eine Beschäftigung auf 400 Euro Basis bekommen, ich muss dazu paar weitere Unterlagen mitbringen, ich hab davor aber noch nie gearbeitet, auch keinen Minijob und hab auch keinen Sozialversicherungsausweis und keine Lohnsteuerkarte.

Bei den Sozialversicherungsausweus hab ich im Internet gelesen, dass er in dem Fall von der Krankenkasse beauftragt wird, wenn ich einer Beschäftigung nachgehe.

Wie sieht es mit der Lohnsteuerkarte aus?

2 Antworten

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  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Jeder versicherte Arbeitnehmer besitzt einen Sozialversicherungsausweis, der vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt wird (§ 18h SGB IV). Bei Aufnahme einer Beschäftigung ist dieser auf Verlangen dem Arbeitgeber vorzulegen. Häufig ist diesem jedoch die Angabe der Rentenversicherungsnummer bereits ausreichend. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18h.html

    Die Lohnsteuerkarten werden durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis seine Steuer-Identifikationsnummer sowie den Tag seiner Geburt zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung ab und übernimmt sie in das Lohnkonto des Arbeitnehmers (§ 39e Abs. 4 EStG).

    Da die ELStAM-Datenbank noch nicht zur Verfügung steht, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit einschließlich der eingetragenen Freibeträge. Nimmt ein Arbeitnehmer zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat daher keine Lohnsteuerkarte 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Es wird auch Ausnahmen geben. Zum Beispiel soll der Arbeitgeber für Ausbildungsverhältnisse auch ohne diese Bescheinigung die Lohnsteuerklasse I für den Lohnsteuerabzug 2011 und 2012 zugrunde legen können. http://www.fa-freiburg-stadt.de/servlet/PB/show/13...

    http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnun...

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nur mal so am Rande - für einen Mini-Job braucht's die Lohnsteuerkarte nicht...

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