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Darf man ein 'p' Konto pfänden?

Hallo! Ich habe eine Bekannte die heute ein Schreiben von ein Inkassobüro bekommen hat, worin steht wenn sie den Betrag nicht bezahlt wird eine Kontopfändung oder Kontosperrung durchgeführt. Sie hat aber ein sogenannts #P# Konto eingerichtet, wonach dieses geschützt sein soll. Dürfen die das oder ist das wirklich geschützt? Sie möchte ja gerne bezahlen ist ihr aber momentan nicht möglich, nicht mal Raten sind drin!

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo,

    zuerst ist einmal wichtig, ob dieses Inkassobüro wirklich einen vollstreckbaren Titel hat. Denn dieser ist immer die Voraussetzung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Dazu zählt auch der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb).

    Seit dem 01.01.2012 gibt es Pfändungsschutz nur noch auf dem Pfändungsschutzkonto. Dies gilt auch für Sozialleistungen. Prinzipiell vor PfÜbs schützt dieses P-Konto nicht. Die Bank Deiner Bekannten muss die eingehende Pfändung beachten. Das Gute am P-Konto ist, dass der Inhaber trotz vorliegender PfÜbs über seinen persönlichen monatlichen Freibetrag verfügen kann. Dieser ist € 1.028,89 bei einer Einzelperson, die keine unterhaltsberechtigten Personen hat. (Grundfreibetrag)

    Hat jemand Mann/ Frau oder Kinder und bekommt auch Kindergeld auf das P-Konto, kann der Freibetrag erhöht werden. Hier ist die Musterbescheinung zur Erhöhung vom Grundfreibetrag : http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadm...

    Sind die monatlichen Zahlungseingänge öfter höher als der persönliche Freibetrag, kann es sein, dass die Bank diese Beträge an den Pfändungsgläubiger überweisen muss. Einmalig können diese den Freibetrag übersteigenden Beträge in den nächsten Monat übertragen und auf den neuen Freibetrag angerechnet werden.

    Viele Anwaltskanzleien und Inkassobüros kennen sich mit der neuen Gesetzeslage noch gar nicht so gut aus.

    Hier ist noch ein Link zum Nachlesen über das P-Konto:

    http://www.p-konto-info.de/

    Manche Banken haben auch Informationsmaterial vorbereitet, das mitgenommen werden kann.

    Alles Gute für Dich und Deine Bekannte !

    Quelle(n): Arbeite in einer Bank in der Abteilung Problemkreditmanagement
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Um eine Pfändung zu verhindern ist ja das "P" Konto ja gedacht. Also unmöglich.

    Der Pfändungsfreibetrag (nicht pfändbar) liegt derzeit bei Ca. 1023 €. bei Einkommen.

    Sozialleistungen sind komplett unpfändbar. Ratenzahlung anbieten ! Meistens lassen

    die Gläubiger darauf ein, da sie wissen das sie sonst gar nichts bekommen.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Ein Inkassobüro kann gar nichts machen, außer einschüchtern.

    Wenn ein P-Konto vorhanden ist haben die verloren.

    Auf nichts einlassen, am besten nicht mal antworten.

  • vor 9 Jahren

    Dafür steht ja das P Konto, dass man es nicht pfänden kann.

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  • Bolle
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Inkassobüros dürfen ein Konto gar nicht pfänden,dazu sind die nicht berechtig.Das der Freundin sowieso nicht,weil es geschützt ist.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein,nur ein Gericht kann im Falle eines Falles eine Pfändung zulassen.

    Quelle(n): HDD 1.0
  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nur nach richterlichem Beschluss. Inkassobüros drohen gerne massiv um den Schuldner einzuschüchtern.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    das konto ist 7 tage geschützt , und alles was dann noch drauf ist kann gepfändet werden

  • Nina
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Was genau soll ein "p" konto sein?

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