Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Vollsteckungsankündigung?

Ich habe eine Vollsteckungsankündigung bekommen. Es geht darum um Kosten für Unterkunft und Heizung die die Arge mal bezahlt hat. Die Forderung kommt von der Arge aus Hannover.

Normal habe ich keine Schulden bei der Arge und ich habe nie in Hannover gelebt oder gewohnt. Ich habe auch nie Mahnbescheid von der Arge bekommen. Und jetzt bekomme ich auf einmal ein Vollsteckungsankündigung?

Was kann ich tun?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Hannover ist für den norddeutschen Raum bei Vollstreckung zuständig, selbst wenn du nicht in Hannover wohnst. Daher nicht wundern.

    Bevor es zu einer Vollstreckungsankündigung kommt, kommen viele diverse Schreiben die dir eine Tat vorwerfen und du dazu Stellung nehmen kannst. Daher ist es schon komisch, dass du so etwas nie erhalten hast. Vorschlag: Anrufen oder anschreiben und um Aufklärung bitten, evtl. liegt eine Verwechselung vor. Auch die Mitarbeiter sind nicht fehlerfrei.

  • vor 9 Jahren

    1. Immer die Post, die du bekommst, komplett öffnen und nicht in der Schublade stapeln und vor allem auch die enthaltenen Briefe lesen.

    2. Es heisst "VollstReckungsankündigung"!

    3. Einfach die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer anrufen und nachfragen.

  • vor 9 Jahren

    Sofort Widerspruch einlegen, wenn die Forderung unberechtigt ist. Falls die Forderung berechtigt ist, ggf. Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbaren und um Aussetzung der Vollstreckung bitten.

  • vor 9 Jahren

    Auf dem Schreiben ist doch bestimmt eine Telefonnummer.

    Anrufen und den Sachverhalt klären.

    Vielleicht handelt es sich um eine Verwechslung.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Vor der Vollstreckung muss dir ein Bußgeldbescheid rechtskräftig zugestellt worden sein.

    Dies scheint bei dir offensichtlich nicht der Fall zu sein, sonst wüsstest du zumindest davon.

    Gegen die Vollstreckung kannst du Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.Am besten gehst du so schnell wie möglich zu einem Anwalt.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Was zu beweisen wäre, also ab zu einem Rechtsanwalt mit der sache und erst einmal Widerspruch einlegen

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.