Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Ferienjob! Aber wie und wo?
Hallo. Schonmal Vielen Dank im Vorraus an alle die Antworten :D
Ich bin 15 Jahre alt und männlich.
Da ich mir ein neues Fahrrad und ein neues Handy zulegen möchte, dachte ich mir such ich mir einen Ferienjob. Doch google spuckt herzlich wenig darüber aus außer das man bestimmte Regeln beachten muss. Aber welche sind das? Muss ich mein Einkommen versteuern? Brauche ich eventuell eine eigene Krankenversicherung?
Immer wieder ist in zahlreichen Foren auch die Rede von den beliebten Methoden Online Geld zu verdienen für Jugendliche ab 14! Doch wie und wo geht das?
Links/ Erfahrungsberichte/ Antworten auf die Fragen alles her damit!!!
Vielen Vielen Dank
1 Antwort
- AnnaLv 5vor 9 JahrenBeste Antwort
Viele Schülerinnen und Schüler suchen einen Ferienjob. Ein klein wenig das Taschengeld aufbessern und sich vielleicht einen Wunsch zu erfüllen, das ist schon verlockend. Dabei müssen allerdings einige Regeln beachtet werden, die von den Unternehmen, den Jugendlichen und deren Eltern gleichermaßen zu beachten sind.
Schülerinnen und Schüler dürfen sich einen Ferienjob suchen, sobald sie
15 Jahre alt sind. Dem Ferienjob sind allerdings gesetzliche Grenzen gesetzt, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt sind.
Dauer: Schülerinnen und Schüler dürfen max. nur 4 Wochen (es gilt hier die 5-Tage-Woche) im Ferienjob arbeiten. Die erlaubten 4 Wochen können sie in einem Stück planen oder auf die Schulferien eines Kalenderjahres verteilen. Unter dem Strich dürfen aber nur max. 20 Ferienjob-Tage im Kalenderjahr herauskommen.
Arbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit darf nur 8 Stunden betragen, Pausen zählen dabei aber nicht mit. Sie darf auf 8 ½ Stunden an Werktagen verlängert werden, wenn sie dafür an einzelnen Werktagen derselben Woche verkürzt wird (z.B. am Freitag). Somit darf eine Ferienjob-Woche nicht über 40 Stunden hinausgehen. In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit bis zu 9 Std. tägl. und bis zu 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
Schülerinnen und Schüler dürfen in ihren Ferienjobs nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden und es muss ihnen eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.
Abweichungen in Abhängigkeit vom Alter und bestimmten Gewerben sind gesondert geregelt.
Der Ferienjob ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen, z.B. in Gaststätten oder Krankenhäusern ist die Beschäftigung möglich, wenn mindestens zwei Wochenenden beschäftigungsfrei bleiben.
Tätigkeiten:Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt nur geeignete Arbeiten zu. Das sind Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht übersteigen, bei denen sie keinen sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, die nicht mit Unfallgefahren verbunden sind und bei denen sie keinen schädlichen Einwirkungen, beispielsweise Lärm oder Gefahrstoffen, ausgesetzt sind. Auch Akkordarbeit ist für Schülerinnen und Schüler unzulässig.
Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schüler über die mögl. Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Verhinderung am Arbeitsplatz unterweisen.
Bei der Auswahl des Arbeitsplatzes sind die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zu beachten. Jeder Unternehmer ist unfallversichert. Somit sind auch Schüler, die im Unternehmen einen Ferienjob haben, über das Unternehmen versichert. Bei einem Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber den Schaden über seine gesetzliche Unfallversicherung regulieren.
Alle relevanten Auskünfte zum Einkommen und den Steuern findest Du hier:
http://www.capital.de/steuern-recht/:Mein-Steuerti...
"Wird die angenommene Arbeit beispielsweise nur während der Ferienzeit ausgeübt, bleibt es in der Regel bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Werden hierbei von vornherein nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage vereinbart, bleibt der Job ganz frei von Sozialabgaben.
Der Arbeitgeber kann hierbei sogar die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen ausgeübt werden und das tägliche Entgelt nicht über 62 Euro liegen. Ansonsten werden Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag erst einmal über die Lohnsteuerkarte einbehalten. Wegen der geringen Höhe der Einnahmen werden die Beträge dann aber über die Einkommensteuererklärung wieder erstattet. Das gelingt durch die Tarifentlastung für 2009 in voller Höhe bei einem Jahresbruttolohn von bis zu 10.996 Euro. Kommen allerdings mehrere solcher Jobs im Jahr zusammen, werden die Gehälter addiert und können dann über dem Grundfreibetrag von 7.834 Euro und den übrigen Pauschalen liegen."
für dich wird es schwer sein, im internet weiße und schwarze schafe zu unterscheiden.
such dir lieber einen ferienjob vor ort: kurierfahrer apotheke, in den fast-food-ketten oder tankstellen als aushilfe, autowaschanlage etc.