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Wem gehört nach einem Transportschaden der geschädigte Artikel?

Achtung... eine Herausforderungsfrage für Anwälte und Jurastudenten...

wenn ich über eine Plattform privat ein Produkt erwerbe dieses durch den Transporteur zu Bruch geht er dieses ersetzt aber da ja der Verkäufer der Auftraggeber ist bekommt er nun die Entschädigung des Transporteurs hat aber zusätzlich ja auch schon den Verkaufspreis. Jetzt gilt es mich mit der Entschädigung des Transporteurs zu entschädigen aber nun die Frage:

Wem steht nun das vielleicht noch halbwegs zu reparierende Bruchstück zu wenn der Transporteur dieses nicht beansprucht dem Verkäufer als Auftraggeber oder dem Käufer als neuer Besitzer? Wer kann mir diese Frage beantworten?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Der Käufer bekommt vom Verkäufer einen Artikel in einwandfreiem Zustand. Diesen bezahlt der Käufer. Den defekten Artikel (der Spediteur möchte ihn nicht; die Versicherung, welche den Schaden ersetzt auch nicht) steht dann dem Verkäufer zu. Auf gar keinem Fall dem Käufer!

  • vor 9 Jahren

    wenn der Auftraggeber des Versandes der Verkäufer ist,

    geht Entschädigung an ihn, Kaufsumme komplett zurück zu dir.

    Und die Reste sind dann eigentlich im Besitz der Versicherung

    des Transporteurs, da ja sie die Sache bezahlte....

  • vor 9 Jahren

    Keiner! Bitte auf Deutsch wiederholen.

  • vor 9 Jahren

    Der abgeschlossenen Kaufvertrag beinhaltet die Lieferung und Bezahlung "eines" Artikels. Demzufolge hat der Auftraggeber Anspruch auf den beschädigten Artikel, wenn der Kunde eine Ersatzleistung erhalten hat.

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  • vor 9 Jahren

    Ein Privatverkäufer haftet für Transportschäden gar nicht. Transportschäden musst DU beim Versandunternehmen geltend machen, das DICH dann entschädigt, und dir gehören auch die Bruchstücke. An denen hast du ja vom Verkäufer das Eigentum erworben.

    Soweit die einfache Rechtslage.

    Möglicherweise sieht es anders aus, wenn du den Verkäufer bittest, sich um die Schadensabwicklung zu kümmern. Das MUSS er nicht, aber er könnte z.B. im Gegenzug für seinen Aufwand die Rückübertragung des Eigentums und die Herausgabe der Bruchstücke verlangen (allerdings auf seine Kosten). Darauf musst DU dich wiederum nicht einlassen, musst dich dann allerdings selber um alles kümmern.

    Und nochmal ganz anders sieht es aus, wenn die Transportversicherung des Versenders die Trümmer zur Begutachtung haben will. Die musst du denen nicht überlassen, allerdings sieht's dann schlecht mit der Schadensregulierung aus. Alternativ kannst du sie ihnen zur Begutachtung überlassen (mit Recht auf Rückgabe) oder das Eigentum daran aufgeben (dann dürfen sie sie nach Begutachtung vernichten).

    Ich verstehe das jetzt allerdings so, dass der Verkäufer sich um die Schadensabwicklung gekümmert hat, und da wird's rechtlich prekär, weil: Er hätte das nicht machen müssen, und ihr habt euch vorher nicht darüber geeinigt, wo die Schrottteile verbleiben sollen. Ich meine, dass es eine vernünftige Einigung wäre (außergerichtlich, sozusagen) wenn der Verkäufer einen Teil der Entschädigung (20-50 Euro, je nach Höhe) für seinen Aufwand einbehält, dir den Rest überweist und du die Teile behältst. Das würde vermutlich auch ein Mediator vorschlagen.

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