Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Zwangsversteigerung zweiter Termin?

Hallo!

Ich habe mal eine Frage bezüglich einer Zwangsversteigerung eines Ein-Familienhauses.

Sagen wir mal am 01.03. kommt es zur Zwangsversteigerung, jedoch bietet keiner mit bzw. die Gebote sind zu niedrig. Dann kommt es zu einer zweiten Versteigerung - kann mir einer sagen, wieviel Zeit ungefähr zwischen der ersten und der zweiten Versteigerung liegt?

Dauert es ein paar Wochen oder Monate - oder ist das immer unterschiedlich?

Vielen Dank im Voraus.

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Kann man nicht sagen,siehe wikipedia:

    Ist im Versteigerungstermin kein wirksames Gebot abgegeben worden, stellt das Gericht das Verfahren von Amts wegen ein. Die betreibenden Gläubiger haben dann die Möglichkeit, die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen.

    Liegt das Meistgebot (Bargebot einschließlich bestehenbleibender Rechte) unter 7/10 des Verkehrswerts, kann ein hierzu Berechtigter die Zuschlagsversagung beantragen.

    Unter Berücksichtigung der Anträge verkündet das Gericht seine Entscheidung über den Zuschlag. Es ist auch möglich, dass das Gericht hierfür einen gesonderten Zuschlagstermin anberaumt. Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss das Vollstreckungsgericht auch eine Verschleuderung vermeiden. Liegt das Meistgebot unter 1/10 des Verkehrswerts, wird das Vollstreckungsgericht seine Entscheidung vertagen, um dem Vollstreckungsschuldner die Gelegenheit zu geben, spezielle Vollstreckungsschutzanträge zu stellen.[5]

    Über die Erteilung oder Versagung des Zuschlags entscheidet das Vollstreckungsgericht durch Beschluss.

    Das Vollstreckungsgericht muss bei seiner Entscheidung sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerschutzinteressen berücksichtigen. Liegt das beste im Termin abgegebene Gebot (Meistgebot) unterhalb 7/10 des Verkehrswertes, muss der Zuschlag auf Antrag eines Berechtigten, dessen Anspruch innerhalb dieser 7/10-Grenze liegt, gem. § 74a

    Abs. 1 ZVG versagt werden. Liegt das Meistgebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswertes (5/10), ist der Zuschlag gem § 85a

    Abs. 1 ZVG von Amts wegen zu versagen. In beiden Fällen ist ein neuer Versteigerungstermin zu bestimmen, in dem diese Grenzen nicht mehr gelten (versteigerungstechnisch 2. Termin). Sofern im Versteigerungstermin kein Gebot abgegeben wurde oder wegen einer Einstellungsbewilligung des Gläubigers der Zuschlag versagt wird, bleiben die Wertgrenzen auch im Folgetermin bestehen.

    Die Verfahrenseinstellung des bestrangig betreibenden Gläubigers vor Verkündung der Zuschlagserteilung führt in der Regel ebenfalls zur Versagung des Zuschlags. Er kann damit erreichen, dass bei einem weiteren Versteigerungstermin die 7/10 bzw. 5/10-Grenzen immer noch gelten (versteigerungstechnisch weiterer 1. Termin).

    Der Meistbietende, dem der Zuschlag erteilt worden ist, heißt Ersteher.

    Quelle(n): Festplatte 1.0
  • limbo
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Zwangsversteigerung gibt es nur einmal

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.