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zu wenig gehalt was zun?

Moin moin,

ich habe anfang nov. meinen Arbeitegeber gewechselt und ansich läuft alles gut nur leider gibt es ein zwei probleme mit meinem alten arbeitgeber.

und zwar

Urlaubsgeld abzug (ok seh ich ein wenn ich zuviel urlaub hatte ok)

Überstunden nicht ausbezahlt (müssten doch normal ausbezahlt werden wen se schon Urlaub abziehen)

Weihnachtsgeld nicht ausbezahlt (nicht mal einen anteil weil mein neuer arbeitgeber wird mir sicher nix geben, wenn ich da erst ein monat bin)

Leider bekomm ich bei der AK erst am 5.12 ein termin und dass wird zu spät sein denk ich mal,

was sollte ich eurer meinung nacht tun?welche erste schritte einleiten damit nacher nicht die Einspruchfrist abgelaufen ist?

Wichtig: Österreich =) weil die haben glaub ich etwas andere gesetzte

mfg

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo erstmal,

    wie das mit der Gesetzeslage in Östereich ist kann ich nichts zusagen;

    mit dem Weihnachtsgeld sieht es so aus das es eine freiwillige Leistung ist und man hat keinen Anspruch darauf es sei denn es ist schon seit Jahren ( mehr als 5 Jahre ) immer gezahlt worden aber damit solltest Du mal bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vorsprechen.

    Mit den Überstunden ist es so, wenn in Deinem arbeitsvertrag steht ( der Mitarbeiter verpflichtet sich zu Überstunden ) so hast Du keinen Anspruch auf Auszahlung die Überstunden dürfen ein gewisses Maß aber nicht überschreiten aber auch da kann Dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht genaue Angaben machen.

    Nachtrag: wenn Du ein gewisses Gehalt / Lohn nicht übersteigst kannst Du beim Amts / Landgericht einen " Gutschein" für eine fast kostenlose Beratung für einen Anwalt erhalten; der Anwalt darf dann höchst.10€ dir abnehmen. Die gehaltsgrenze kenne ich nicht aber einfach zum Gericht hingehen mehr als nein können die nicht sagen. ( es kommt drauf an wieviel Miete du zahlen musst, auch ob Du eine Familie unterhalten musst also Belege nicht vergessen sonst musst Du nochmal hin

  • vor 10 Jahren

    Du solltest als erstes mal den Arbeitsvertrag lesen, den du mit deinem alten Arbeitgeber hattest. Dort steht normalerweise drin, wie mit Weihnachtsgeld und Überstunden umgegangen wird, und das gilt dann auch. Es ist durchaus üblich, dass das Weihnachtsgeld nicht gezahlt (oder sogar zurückgefordert) wird, wenn jemand kündigt.

  • vor 10 Jahren

    Ich vermute, dass du höchstens die Überstunden ausgezahlt bekommen musst.

  • vor 10 Jahren

    Ob dir Weihnachtsgeld (ggf. anteilig) zusteht, wenn du schon vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, hängt einerseits von der vertraglichen Vereinbarung und andererseits vom Charakter der Weihnachtsgeldzahlung ab:

    - Hat die Weihnachtsgeldzahlung reinen Entgeltcharakter, dann steht dir anteiliges Weihnachtsgeld zu.

    - Hat die Weihnachtsgeldzahlung "Mischcharakter", dann wird mit dem Weihnachtsgeld auch die Betriebstreue belohnt. Das hat zur Folge, dass du bei vorzeitigem Ausscheiden keinen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld hast. Etwas anderes gilt nur, wenn in Arbeitsvertrag, in Kollektivvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich Anderes vereinbart ist.

    - Nach gültiger Rechtsprechung hat die Weihnachtsgeldzahlung im Zweifel Mischcharakter, so dass einem vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmer also im Normalfall kein Weihnachtsgeld zusteht.

    Auch die Urlaubsgeldregelung ist durch Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt. In deinem Vertrag könnte also geregelt sein, dass du zur Rückzahlung des Urlaubsgeldes verpflichtet ist, wenn du innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Urlaubsgeldes aus dem Betrieb ausscheidest.

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  • Fred
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Da must du eben bis zum 05.12 auf deinen Termin warten. Auf der Schnelle geht da überhaupt nichts.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    erstmal richtig deutsch lernen !

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