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kann ich den betriebsrat wegen befangenheit ablehnen ?

zudem ist die vorsitzende gleichzeitig leiterin vom personalbüro !!!

(hat zugang zu allen unterlagen!!!)

9 Antworten

Bewertung
  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Du kannst ein Mitglied des BR persönlich ablehnen, aber es ist kein Grund, um dieses Mitglied aus dem BR zu entfernen. Sprich doch mal mit einem BR-Mitglied deines Vertrauens, was dieses Mitglied zu der Konstellation sagt.

    Manchmal kann es f��r das Gremium Betribsrat von Nutzen sein, wenn ein Mitglied an zentraler Stelle beschäftigt ist.

  • TamiS
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Du schreibst zu wenig Details! Warum ist der Betriebsrat befangen und in welchem Zusammenhang? Und der Betriebsrat wird doch von den Mitarbeitern gewählt, also einfach jemand anderen wählen oder selbst aufstellen lassen.....

  • vor 10 Jahren

    für mich ist der personalchef

    ein "leitender angestellter"

    dann hat er (oder sie)

    weder ein passives noch aktives wahlrecht

    die ganze br-wahl wäre ungültig

    das muss dann allerdings vom arbeitsgericht festgestellt werden

    frag doch mal bei der gewerkschaft nach

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ähem - rechtlich und ethisch ist eine Betriebsratsvorsitzende, die zeitgleich Personalleiterin ist, nicht einwandfrei! Diese Wahl wäre grundsätzlich anfechtbar wegen Interessenkonflikt!

    Den Betriebsrat abzulehnen, ist immer schwierig und gut zu überlegen - man weiß nie, wann man diese Labertaschen doch noch mal braucht... Was Du allerdings versuchen kannst: es gibt (branchenabhängig) sog. "Ombudsleute" (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann), die man als neutrale "Schlichter" anrufen kann... Wenn's aber schon so weit ist, halte ich die Kiste für schon recht verfahren...

    Quelle(n): Bin Personaler
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  • vor 10 Jahren

    Die Wahl zum Betriebsrat kann man immer ablehnen. 'Schmökern' in Personalunterlagen darf sie und die Führungskraft nur bei berechtigtem Interesse und Anlaß. Also nicht zum Spaß.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wie soll denn das gehen ? Schliesslich wurde das Betriebsratsmitlied ja von den Mitarbeitern mehrheitlich gewaehlt.

  • vor 10 Jahren

    Sicher kannst Du den Betriebsrat ablehnen, aber Du hast keinen Ersatz dafür. Was soll es also bringen?

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Kannst Du auf jeden Fall.

  • vor 10 Jahren

    Wenn dein BR das passive Wahlrecht hatte - wohl kaum.

    In meinem Unternehmen wähle ich grundsätzlich keine Liste, bei der eine Führungskraft kandidiert.

    Deine Kollegen wollten das so. Herzlichen Glückwunsch!

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