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Muss mein Arbeitgeber meine Kündigung annehmen?
Hallo, also ich habe eine Frage: muss mein Arbeitgeber meine Kündigung annehmen?
Ich habe meine Kündigung per Post mit Einschreibn und Rückschein am Monntag verschickt mit dem eingesetzten Kündigungsdatum 15.08.2011. Ich weis das es in unserem Haus üblich ist, das man alle die kündigen wollen, noch zu einem Gespräch eingeladen werden, bevor sie die Kündigun annehmen.
Also, muss mein AG meine Kündigung annehmen und schriftlich bestätigen?
8 Antworten
- vor 10 JahrenBeste Antwort
Vorsicht!!! Der Rückschein beweist nur, dass der Empfänger ein KUVERT wann erhalten hat. Ob das Kuvert ein Schriftstück enthielt und vor allem welches ist damit nicht belegbar. Noch ist Zeit. Entweder dem Chef das Kündigungsgsschreiben gegen Quittung übergeben oder in Gegenwart einer Person deines Vertrauens das Kündigungsschreiben einkuvertieren und in den Briefkasten einwerfen. Bei einem eventuellen Rechtsstreit muss dein Zeuge auch den Inhalt bestätigen können.
- Anonymvor 10 Jahren
Wenn Deine Kündigungsfrist der gesetzlichen Regelung entspricht, dann ist Deine Kündigung zu diesem Termin wirksam. (Falls der Brief zugestellt wurde.)
- vor 10 Jahren
wenn du kündigen willst, kannst du das tun, dein AG kann dich nicht daran hindern, du bist ja nicht sein sklave
- Mike MLv 7vor 10 Jahren
Natürlich will der AG wissen warum du kündigst und vielleicht wird man versuchen Lesitungsträger zu halten (indem man mehr Gehalt / sonstige Vergünstigungen anbietet). Aber wenn du die Kündigung schriftlich ausgesprochen hast, dann läuft die egal ob bestätigt oder nicht.
Das Verhalten deines AG ist aber völlig normal (siehe oben) und wenn er zu so einem Gespräch einlädt dann wird er das Bestätigungsschreiben auch erst danach schicken.
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- MuskelkaterLv 5vor 10 Jahren
Es gibt eine Kündigungsfrist. Wenn Du diese eingehalten hast, dann bekommst Du noch eine Antwort. Ansonsten kannst Du ja noch einmal telefonisch - bei Eurem Personal-Sachbearbeiter - nachfragen, ob Dein Kündigungsschreiben eingegangen ist
- Anonymvor 10 Jahren
Da Du das Einschreiben mit Rückschein gesendet hat, hat er die Kündigung mit Unterschrift auf dem Rücksendeschein bereits körperlich angenommen. Ob er die Kündigung akzeptiert, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wichtig ist hier die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.
- TriPo2Lv 7vor 10 Jahren
Sitzt Du denn woanders als Arbeitgeber? Sorry, ich bin gerade etwas verwirrt - warum übergibst Du die Kündigung nicht persönlich - in 2-facher Ausfertigung. Ein Exemplar für Dich, ein Exemplar mit Stempel und Unterschrift Deines Vorgesetzten (Kündigung erhalten am XX.XX.2011). Somit hast Du den sicheren Nachweis der fristgerechten Übergabe UND das Gespräch ist gleich mit abgedeckelt...
Grundsätzlich gilt: eine Kündigung gilt als angenommen, sobald der Empfänger Kenntnis vom Inhalt erhält. Du bist natürlich mit dem Zettelchen vom Einschreiben schon gut versorgt, das Vorgehen verstehe ich aber trotzdem nicht, sorry.
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Die Kündigung ist eine einseitige, nämlich Deine, Willenserklärung. Eine Kündigung bedarf keiner Annahme. Sie wird mit Eingang beim Arbeitgeber wirksam, egal ob der noch ein Gespräch wünscht oder nicht.