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Welche Möglichkeit der Mitwirkung hat der Betriebsrat bei Kündigungen? Und welche Arbeitnehmergruppen gel....?
gelten besondere kündigungsrechtliche Schutzvorschriften?
Doch ich kann google benutzen, aber (guck mal auf die Uhr) ich hab noch was anderes auf! Und auserdem wenn ihr nen Problem damit habt warum gibt ihr dann überhaupt nen Kommentar ab ? Langeweile? dX
5 Antworten
- Steini PlatteLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kündigungsschutz gilt für
Personen in besonderer Situation:
Verbot der Kündigung von werdenden Müttern bis vier Monate nach der Entbindung, § 9 MuSchG;
Kündigung von Schwerbehinderten nur mit Zustimmung des Integrationsamtes, § 85 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX);
Verbot der ordentlichen Kündigung von Auszubildenden nach Ende der Probezeit, § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG);
Verbot der ordentlichen Kündigung während der Elternzeit, § 18 BEEG sowie während der Pflegezeit, § 5 Pflegezeitgesetz
Verbot der ordentlichen Kündigung während der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, § 2 ArbPlSchG / § 78 ZDG;
Personen in besonderer Funktion:
Verbot der ordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern, Wahlvorstandsmitgliedern und Wahlbewerbern zum Betriebsrat, § 15 KSchG, außerordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats, § 103 BetrVG
Verbot der ordentlichen Kündigung von Personalratsmitgliedern, Wahlvorstandsmitgliedern und Wahlbewerbern hierzu (jeweiliges Personalvertretungsgesetz)
Verbot der ordentlichen Kündigung von Mitgliedern von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht)
Verbot der ordentlichen Kündigung von Schwerbehindertenvertretern § 96 SGB IX
Verbot der ordentlichen Kündigung von Datenschutzbeauftragten § 4f (3) BDSG
UND
bei Militärdienst oder Zivildienst sowie vier Wochen vorher und nachher
während (unverschuldeter) Krankheit oder bei Unfall im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, im zweiten bis fünften Dienstjahr während 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen. Anschließend ist eine Kündigung ohne weiteres möglich.
während der Schwangerschaft sowie 16 Wochen nach der Geburt
während der Arbeitnehmer an einer Hilfsleistung im Ausland teilnimmt, sofern diese Hilfsleistung durch eine Bundesbehörde angeordnet wurde und der Arbeitgeber zugestimmt hat.
Schwerbehinderte mit mindestens 50 % Erwerbsminderung nur mit vorheriger Zustimmung der Hauptfürsorgestelle. Kündigungsfrist mindestens vier Wochen.
Betriebsratsmitglieder und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung während der Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit.
Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/k...
(Wenn einem Schwerbehinderten gekündigt wird, muß der Betriebsrat zustimmen und die Kündigung vorher angehört haben. (Schwerbehindete können z. B. bei Diebstahl gekündigt werden).
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich bin im Betriebsrat aber deine ganzen Hausaufgaben möchte ich auch nicht machen. Siehe meine andere Antwort.
- vor 1 Jahrzehnt
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören
(sonst ist eine Kündigung unwirksam!)
- bei ordentlichen Kündigungen kann der Betriebsrat Widerspruch gegen die Kündigung einlegen (Frist 1 Woche)
- Durch den Widerspruch des Betriebsrats erfolgt zunächst eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses.
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