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Unter welchen Vorraussetzungen und in welcher Weise können gesetzliche Kündigungsfristen abgeändert werden?
Das ist ne Hausaufgabe...wenn ichs könnte würde ich es selbst machen g also wie soll ich konkret werden???
3 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB.
Durch Tarifverträge können abweichende, auch kürzere Fristen als die Gesetzlichen bestimmt werden, die dann im Geltungsbereich des Tarifvertags auch von Nicht-Tarifgebundenen vereinbart werden können. Einzelvertraglich kann darüber hinaus eine kürzere Kündigungsfrist nur vereinbart werden, wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist, maximal drei Monate, oder wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ohne Auszubildende beschäftigt und die Kündigungsfrist noch mindestens vier Wochen beträgt.
Die Vertragsparteien sind frei, längere Kündigungsfristen zu vereinbaren. Weit verbreitet sind vorformulierte Klauseln, die auch den Arbeitnehmer an die längeren Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gem. § 622 Absatz 2 BGB binden. Unzulässig ist es aber in jedem Fall, vertraglich für den Arbeitnehmer längere Fristen vorzusehen als für den Arbeitgeber.
- TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Grundlage für die Kündigungsfristen schaffen die Arbeitsgesetze - so z.B. §622 BGB usw. Man darf einen Arbeitnehmer stets besser stellen - d.h. man darf längere Kündigungsfristen vereinbaren als das Gesetz verlangt, aber man darf die KüFris nicht verkürzen. Die verlängerten KüFris können im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt werden.
Kürzer bekomme ich es leider nicht hin.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Es kann immer eine Besserstellung der vermeintlich schwächeren Partei freiwillig erfolgen.