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einvernehmlicher Auflösungsvertrag?

Hej ihr lieben,

aaalso, es ist so, ich bin jetzt noch ca. 2 Monate in meiner Ausbildung. Werde danach nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten, weil ich umziehen werde.

Jetzt könnte ich die Zeit ab Mitte Juni nutzen um in meiner neuen Wohngegend einen Job zu suchen.

Ich habe schon mit meinem Chef gerdet, ob er mich ab Mitte Juni frei stellen würde.

Er hat eingewilligt.

Da ich aber noch im Juli (Zeitpunkt weiß ich noch nicht) mündliche Abschlussprüfung habe, kann ich ja nicht einfach einen Auflösungsvertrag machen, oder doch?

Wenn ich den Auflösungsvertrag machen würde, wäre ich dann trotzdem noch zur mündlichen Abschlussprüfung zugelassen?

Vielleicht kann mir da ja jemand weiter helfen.

Danke schon mal.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    kannst Du den Zeitraum nicht mit Resturlaub überbrücken?oder in Form von Überstunden vorarbeiten und erst nach der prüfung das Vertragsverhältnis auflösen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lass den Ausbildungsvertrag doch einfach ganz normal zu Ende laufen und nimm nur unbezahlten Urlaub.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Ausbildung und auch der Vertrag gehen bis zum Tag der Freisprechung bzw der mündlichen Prüfung mit Bekanntgabe des Ergebnisses.

    Ein Aufhebungsvertrag wäre fatal, da ein Ausbildungsbetrieb nötig ist. Sonst müsstest du sofort einen anderen Betreib bzw eine überbetriebliche Einrichtung aufsuchen.

    Ich hätte dich nicht freigestellt. Man sieht ja, was daraus wird!

    Quelle(n): bilde aus!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo du, also ein Auflösungsvertrag beidseitig unterschreiben, ist dass Dümmste was du machen kannst.Dadurch entstehen dir absolute Nachteile.Der schlimmste ist, Arbeitsamt, du würdest kein Geld bekommen, weil du Unterschrieben hast ( Sperre ).Denn du musst dich aus Finanziellen und Versicherungstechnischen Gründen ja beim Arbeitsamt vorstellen, bekommst ja auch Arbeitslosengeld 1.Unterschreibst du , ist es für dich absolut Tödlich.Finanziell und Krankenkasse,spätere Klage vor dem Arbeitsgericht,gleich Null erfolg.

    Also guter rat, lass dich Kündigen aus Betriebswirtschaftlichen gründen seitens der Firma , und du bist dann auf jeden fall auf der Richtigen seite und aus dem Schneider.Du musst angeben bei dem Arbeitsamt, warum du Arbeitslos bist,und wenn die erfahren Aufhebungsvertrag, hast du verloren.

    Rede mit deinem Cheff er soll dir zu dem Datum Kündigen, erkläre um was es geht, er wird es verstehen.

    Gruß Lisa

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  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Durch den Aufhebungsvertrag hast Du nur Nachteile - wie kommst Du denn auf die Idee, dass Du dadurch irgendwas gewinnen könntest?! Was hindert Dich denn daran jetzt schon Bewerbungen zu schreiben in der Stadt, die Du Dir ausgeguckt hast? Du hast ja sicherlich auch noch einen gewissen Urlaubsanspruch - lege Deine potentiellen Vorstellungsgespräche zusammen, damit Du an einem Tag mehrere Gespräche führen kannst und nicht immer hin und her fahren musst.

  • Anonym
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Arbeitgeber darf einen Azubi nicht kündigen. Nur wenn er goldenen Löffel geklaut hat.

    Willst du als Dieb da stehen ?

    Beim Auslösungsvertrag wirst du nicht zur Prüfung zugelassen und beim Arbeitsamt 3 Monate gesperrt.

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