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Hasi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wie denkt Ihr über Sterbehilfe?

Zürich sehen und sterben:

Schweizer erteilen Sterbehilfe-Verbot klare Absage

Die Bewohner des größten Schweizer Kantons Zürich haben zwei Initiativen gegen Sterbehilfe mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Damit bleibt auch der sogenannte Sterbetourismus legal, meldet die Nachrichtenagentur France Presse am Montag.

Bei einer Volksabstimmung wurden die beiden Initiativen der konservativen Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der Evangelischen Volkspartei (EVP), die Sterbehilfe entweder generell verbieten oder wenigstens nur auf die Einwohner des Kantons begrenzen wollten, zurückgewiesen.

„Stopp der Suizidhilfe“ stieß auf 78,4 Prozent Ablehnung, während sich gegen „Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich“ - also für das Recht von Staatsbürgern anderer Länder, in die Schweiz zu kommen, um dort Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen - sogar 84,5 Prozent oder 234 956 Bewohner des Kantons Zürich ausgesprochen hatten.

„Das Recht auf den Tod ist eine private Angelegenheit des Menschen; weder eine Sache des Staates und noch weniger der Kirche“, sagte Bernhard Sutter, Vizepräsident von Exit – einem Verein, der „Sterbe-Reisen“ in die Schweiz anbietet, nach dem Referendum.

2009 hat Luxemburg die Sterbehilfe legalisiert und wurde damit nach Belgien und den Niederlanden das dritte EU-Land, das unheilbar Kranken zum freiwilligen Tod verhilft. In der Schweiz dürfen unter dem Schlagwort Freitodbegleitung Ärzte den Kranken ein Medikament geben, das sich die Sterbewilligen dann selbst injizieren können.

Nach Angaben von Schweizer Medien sind bis Ende 2010 insgesamt 1 138 Menschen - darunter 592 Deutsche - mit Unterstützung der Schweizer Sterbehilfevereine freiwillig aus dem Leben geschieden.

In Großbritannien hatte die Zahl derjenigen, die ihrem Leben durch Sterbehilfe ein Ende setzen, in den vergangenen Jahren zugenommen. Daher beschloss die Regierung im Jahr 2009, alle Aspekte dieses Vorgehens gesetzlich zu verankern.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sterbehilfe finde ich gut und mit moral und ethik durchaus vertretbar.

    was halt blöd ist, ist das Problem, das damit auch viel Schindluder getrieben werden kann.

    Da da auch Sterbeunwillige, ohne ihr Wissen, vom Leben zu Tod befördert werden könnten.

    wie alles im Leben, hat die Sache zwei Seiten, doch tendiere ich zu pro, für die aktive Sterbehilfe.

    "TM"

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Richtig so!

    Wenn man im Leben keinen Sinn mehr sieht wegen schwerer Krankheit etc., dann sollte man im freien Willen entscheiden können, dass man so ein Leben nicht mehr leben möchte!

    Daumen hoch für die Schweizer!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn jemand wirklich unheilbar krank ist und nur noch unter Schmerzen lebt und er selbst den Wunsch äußert, dann Ja.

    Es ist doch dann eine Erlösung.

    BW

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man nur noch mit Schmerzen künstlich am Leben gehalten wird ist es human.

    Wenn man Tiere leiden lässt, ist man sofort Tierquäler......

    Ja, auch bei Menschen, soweit es auch der Wunsch der betroffenen ist, sollte man wirklich

    human sein und sich nicht an deren Leiden ergötzen.

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  • limbo
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    so mancher hat es sich schon gewuenscht und nicht ausgefuert worden die krankenhaeser ferdienen ja durch diese lebenden leichen

    ich bin fuer sterbehilfe .

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wir versündigen uns an unseren Alten und Kranken, solange wir die aktive Sterbehilfe auf Wunsch nicht zulassen.

  • XR17A
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Sterbehilfe (Euthanasie) sollte erlaubt sein. Das was da in der Schweiz passiert hat auch nichts mit der Euthanasie im dritten Reich zu tun. Das war staatlich organisierter Mord.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der eigene Staat es nicht schafft, ein Recht, das wir jedem Tier zuschreiben, nämlich sein Leiden zu beenden, auch den Menschen zu ermöglichen, dann bleibt uns als "Touristen" ja nicht viel an Möglichkeiten als auf die Nachbarländer auszuweichen.

    Zugegeben ist es für die Züricher sicherlich nicht sehr ersichtlich, warum sie das gerade ausbaden müssen. Kann man natürlich nachvollziehen.

    Nur kriegt unser Volk es ja nicht auf die Reihe sich mit so was dermaßen auseinanderzusetzen. Aus welchen Gründen auch immer.

    Natürlich ist ein Mensch der so lange wie irgend möglich am Leben gehalten wird für die Pharmaindustrie und und die Medizin ein nicht zu unterschätzender Zugewinn.

    Im privaten Bereich ist der Kontext doch schon lange so, das ca. 80 % aller Bundesbürger im Fall des Falles diese Möglichkeit in Anspruch nehmen würden, oder zumindest zu diesem Zeitpunkt in Betracht ziehen würden. Leider ist uns dieses Recht hier nicht gegeben. Die Würde des Menschen ist unantastbar, aber würdelos und halb sediert dem Tod mit vielleicht kaum aushaltbaren Schmerzen entgegensehen, das ist wohl auch unantastbar. Jeder Mensch sollte frei entscheiden dürfen, was er am Ende seines Lebens macht und niemand hat da reinzureden. Jedem Hund, jeder Katze enthält man das Recht nicht leiden zu müssen nicht vor.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also wenn es heftig kommt also bei Krankheiten die starke (auch körperliche) Folgen haben, würde ich wenn es verständlich ist, soetwas befürworten.

    Zuersteinmal hat der Mensch für sich selbst eine Entscheidung getroffen, die man akzeptieren sollte.

    Und bei Kranheiten wie z.B. eine die ich in einer Serie (Scrubs) gesehen habe, wo die Frau erst Blind, dann von Zeh bis Hüfte gelähmt und anschließen vollständig gelähmt werden sollte, habe ich es verstanden warum sie sterben wollte, und ich hätte Sie in der Situation auch nichtmehr davon abgehalten.

    Jonas...

  • Udo R
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch auf deutschem Boden legalisieren, wenn sicher gestellt ist, dass es hier nicht um eine Bierlaune geht, aus welcher heraus jemand nicht mehr leben möchte - also eine annehmbare Wartezeit dazu einführen, während welcher sich der Sterbewillige einer Therapie zu stellen hat, während welcher versucht werden soll, die Betrachtungsweise und den Sterbewunsch abzuändern.

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