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Stundenanspruch bei 2 Angestellten mit gleichen Vertrag?

Folgende Situation...Eine Filiale ,7 Angestellt,Einige Teilzeit. Andere Vollzeit.

2 Angestellte wollen die gleiche Anzahl von Std arbeiten.Es sind aber nicht genug Monatsstunden vorhanden.

Meine Frage: Ist bei der Stundenverteilung die Länge der Firmenzugehörigkeit relevant? Kann die eine Kollegin,die 2 1/2 Jahre länger in der Firma ist, also weiterhin auf ihre bis jetzt jeden Monat erreichten Stunden bestehen? Oder muss sie sich Kürzungen zu Gunsten der neuen Kollegin gefallen lassen?

vielen Dank für Eure Hilfe schon mal..

Update:

@ TriPo2 wir haben leider keinen Betriebsrat.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Arbeitsvertrag bestimmt die Stunden. Und genau diese Stunden müssen auch bezahlt werden. Auch dann, wenn aus Arbeitsmangel die Stunden je Monat nicht erreicht werden. Diese gesetzliche Regelung gilt sowohl für Vollzeitkräfte als auch für Teilzeitkräfte und Minijobber.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    @Jürgen NRW: ich glaube, das war nicht die Frage.

    @Frage: die Dauer der Betriebszugehörigkeit KANN ein Kriterium sein, muss aber nicht. Dauer und Lage der Arbeitszeit / -stunden gehört zu den Direktionsrechten des Arbeitgebers (Siehe Gewerbeordnung § 106) und dürfen nach den betrieblichen Erfordernissen (und dem Gutdünken des AGs) festgelegt und verteilt werden. Sieht also nach meiner Meinung nach schlecht aus - habt ihr einen Betriebsrat? Vielleicht kannst Du Dir ja Rückendeckung von dem holen...?

    Ohne Betriebsrat schaut's leider schlecht aus...

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