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Gehören meine Eltern zu meiner Bedarfsgemeinschaft?

Hallo Leute,

ich habe ein riesiges Problem. Leider muss ich nun einen Hartz-4-Antrag stellen und komme gerade überhaupt nicht weiter. Also - folgende Tatsachen:

Ich bin 23, habe einen Sohn (1 Jahr alt) und musste aus privaten Gründen wieder zurück zu meinen Eltern ziehen. Meine Mutter hat einen Mini-Job und mein Vater hat eine feste Anstellung als Hausmeister (den genauen Lohn habe ich jetzt nicht im Kopf!)...Nun meine Frage:

Ich muss im Antrag angeben, wie viele Personen zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören,...

Gehören meine Eltern denn überhaupt zu meiner Bedarfsgemeinschaft oder heist das dan irgendwie Hasugemeinschaft... Ich muss hier kein Kostgeld abgeben, habe aber ja wie erwähnt ein eigenes Kind...

Hiiiiilfeeeee bin voll durcheinander was nun richtig ist...

Hoffe, dass ihr mir schnellst möglich helfen könnt!!!

Vielen, vielen Dank Ihr Lieben!!!

:):):)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Weiß ich von meiner Kollegin und ihrer Tochter

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, Ihr seid ne Bedarfsgemeinschaft und Du bekommst daher weniger Hartz, weil Dein Vater arbeitet und Geld verdient. Deine Eltern sind eben, trotz Kind, noch bis 25 für Dich verantwortlich...

  • Lisa P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du in der Wohnung keinen eigenen Hausstand hast gehören meines Erachtens alle zu einer Bedarfsgemeinschaft!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es kommt drauf an wie hoch der verdienst von deine eltern ist und wie sich die monatliche ausgaben zusammen rechnen

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  • Bedarfsgemeinschaft bei Hartz Iv

    Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).

    Unter 25?

    Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.

    Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.

    Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?

    Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich musste lachen als ich das heading gelesen habe

    tut mir leid keine ahnung

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