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Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir zu einer bestimmten Zeit mitzuteilen, ob ich übernommen werde?

Mein Arbeitsvertrag endet am 31.05.11 und meiner Kollegin ihrer am 30.04.11. Wir wissen beide noch nicht ob wir übernommen werden.Unser Chef sagt das er das noch nicht wüsste.Ich habe ja noch 6 Wochen, aber bei meiner Kollegin sind es ja nur noch 3 Wochen...

Ist unser Arbeitgeber in irgendeiner Weise dazu verpflichtet, uns zu einer bestimmten Zeit vor Ablauf unseres Arbeitsvertrags, zu sagen, ob wir übernommen werden, oder nicht???

Danke für Eure Antworten :-)

Update:

Also wir sind keine AZUBI´s sondern Angestellte im Einzelhandel, fertig ausgelernte Kräfte.

6 Antworten

Bewertung
  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    @Pilot: in der Frage steht nix von Berufsausbildung - also ist der von Dir angegebene Paragraph Bull*hit. Frage genau lesen und DANN richtig und korrekt antworten

    @Fragestellerin: an eurer Stelle würde ich mal schön die Klappe halten. Nach dem Teilzeitbefristungsgesetz heißt es nämlich, dass ein Arbeitsvertrag, der nicht mit Ablauf der Frist beendet wird (also euch wird nicht konkret gesagt "Du brauchst nächste Woche nicht mehr kommen"), automatisch zu einem unbefristeten Vertrag wird, wenn der Arbeitgeber der Arbeitsaufnahme nicht umgehend widerspricht. Soll heißen: Der Vertrag Deiner Kollegin endet am 30.04. wenn ihr nix anderes gesagt wird, geht sie am 02.05. stinknormal zur Arbeit. Schickt der Chef sie nicht PRONTO wieder nach Hause, hat sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag (siehe TZBefrG §15, Abs. 5). Trotzdem würde ich an eurer Stelle mich SCHLEUNIGST beim Arbeitsamt melden - die 3-Monatsfrist habt ihr ja anscheinend schon versäumt...

    Und um ganz konkret auf die Frage zu antworten: nee, muss er nicht.

    Quelle(n): Bin Personaler
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja muss er, sonst verlängert sich der vertrag automatisch.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie, Angestellte? Redest du von Probezeit? Dann nicht. Wenn er dich aber am ersten Tag nach Probezeit-Ende stillschweigend weiterbeschäftigt, verlängert sich dein Vertrag unbefristet. Das ist gar nicht mal so selten - ist mir auch zweimal passiert.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Spätestens nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages, denn sonst verlängert der sich automatisch, denn unter Kaufleuten bedeutet Schweigen Zustimmung.

  • Pilot
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    laut Gesetz §18 TVA-L BBiG muss er 3 Monate vorher Bescheid geben.

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