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Abfindung bei selbstkündigung?

Hallo an alle,

ich hab eine frage, ich arbeite seit 10 jahren in einer Gastronomie Firma; werde da gemobbt von der Leiterin die anderen Kollegen auch, das spielt aber keine rolle.

Ich wollte fragen, wenn ich selbst kündige habe ich trotzdem anspruch auf die Abfindung?

weil ich mittlerweile schon mir was neues gesucht habe...

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nein,abfindung steht dir nicht zu aber kannst ja provozieren!!

    Ein bekannter von mir hat sich bewusst jeden tag mit sein wagen auf den parkplatz von sein vorgesetzten gestellt, bis er zwei abmahnungen bekommen hat!

    irgendwann ist sein chef so ausgerastet und hat ihn gekündigt;))

    lass dir was einfallen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.

  • Betty
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Abfindungen bei Selbstkündigung bzw. Selbstverschulden einer Kündigung bekommt man nur in der Politik.

    LG

    Betty

  • Steini
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich sage mal nein. Ist leider so.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum solltest du ein Abfindung bekommen, wenn du deinen Vertrag mit dem Arbeitgeber selbst kündigst?

    Kannst du Mobbing beweisen, würde ich eher androhen, wegen des Mobbings das Arbeitsgericht einzuschalten. Dann könnte sein, dass man sich aussergerichtlich auf einen gegenseitigen Auflösungsvertrag einigt und du endlich deine Abfindung bekommst.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, wieso auch. DU kündigst - wieso sollte Dir dafür Geld gegeben werden?

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Diese Frage kann unmöglich ernst gemacht sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    1. es gibt mit Ausnahme der Kündigung durch den Arbeitgeber, die er gleich mit einem Angebot nach § 1a KSchG verbindet, keinen Anspruch auf Abfindung

    2. die Abfindung ist in der Praxis das Ergebnis der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht

    3. die Klage zum Arbeitsgericht kann man aber nicht einreichen, wenn man selbst gekündigt hat

    4. ergo keinen Anspruch auf Abfindung bei Eigenkündigung

    5. Wenn Sie nach 10 Jahren selbst kündigen ohne eine neue Stelle zu haben, wird es eine Sperrfrist geben

    6. Lösungsansätze über ärztliches Attest und Verhandlungen mit dem AG denkbar

    Quelle(n): KSchG = Kündigungsschutzgesetz
  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wieso willst du eine Abfindung ?

    Bei einem Auflösungsvertrag (Trennung in beiderseitigem Einvernehmen) gibt es in der Regel eine Abfindung aber doch nicht bei deiner eigenen Kündigung.

    Du bekommst sogar noch eine bis zu 3monatige Sperre beim Arbeitslosengeld weil du selbst gekündigt hast. Es sei denn, du kannst dem Amt nachweisen, dass du gemobbt worden bist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein bekommst du nicht. Wenn die der Chef kündigt dann ja,aber nur wenn du dir nichts zu schulden kommen lassen hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das wäre schön, dann würde ich 10 Jahre bei der Fa. Schlotterbeck, arbeiten,

    Kündigen Abfindung mitnehmen.

    anschließend bei der Fa. Quakenbrück usw. wen das jeder so machen könnte, dann würde das ja jeder machen.

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